wann zählt es als beleidigung?
hi,
wenn ich jemanden in einer leicht gepfefferten email als arrogant bezeichne und ihm unterstelle, dass er mich verarscht hat... ist das rechtlich schon eine beleidigung?
danke!
9 Antworten
Eine Beleidigung im Sinne des Paragraphen 185 StGB liegt nur dann vor, wenn ein ehrverletzender Charakter vorliegt.
So können auch rhetorische Fragen bereits Beleidigungen darstellen.
Bei deinem Beispiel ist also entscheidend, ob arrogant bereits beleidigend ist. Da ist der Kontext entscheidend.
Sich selbst beleidigt fühlen ist dabei nicht entscheidend, sondern die Ehrverletzung.
Arrogant ist ja zunächst keine Beleidigung, sondern eine Beschreibung (wenn auch eine zumeist negative). Deswegen ist der Kontext entscheidend.
Wenn jemand zu jemand anderes sagt, dass er sein Verhalten als arrogant empfindet, ist das nicht beleidigend, da hier keine Ehrverletzung stattfindet.
danke!
ich habe die email aber doch nochmal geändert, auch wenn es für mich eine erleichterung gewesen wäre mal dampf abzulassen...
egal ich pumpe stattdessen jetzt ein paar hanteln das hilft auch ;)
Zumindest eine sportliche Alternative;)
Naja kommt drauf an wie du es formuliert hast. Wenn du jemanden als arrogant bezeichnest ist das nicht direkt eine Beleidigung, aber falls du demjenigen dazu noch beschimpft haben solltest und das über das was du jetzt geschrieben hast hinausginge, wäre das als Beleidigung zu werten.
Natürlich wird das als Beleidigung empfunden, eine strafbare Beleidigung ist es nicht.
Nein ist es nicht. War eine Feststellung von Dir. Vielleicht zu recht.
das ist deine Sichtweise und die andere Person braucht sich doch den Stiefel nicht anzuziehen.
Ich denke Nein!
naja diese leute würden sich garantiert davon beleidigt fühlen, vor allem weil es die wahrheit ist. wenn eine beleidigung wahr ist, sind die leute im allgemeinen am schnellsten beleidigt. is bei mir selber auch so. :(