meine Tochter muss für das Jahr 2019 Steuererklärung machen. Bis wann muss sie diese abgeben wenn sie hilfe von extern erhält also von Lohnsteuerverein?
bis Juli 2020 oder bis Februar 2021
Habe von 20 Personen 20 meineungen gehört
3 Antworten
"Wenn Du Deine Steuererklärung nicht selber machst, sondern Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmst, hast Du noch länger Zeit für die Abgabe: bis zum 28. 2. des übernächsten Jahres. Die Steuererklärung für das Jahr 2019 muss dann also erst am 28.2.2021 beim Finanzamt sein."
Steuer Klasse I - ohne alles - braucht keine Steuererklärung zu machen.
Einreichen kann man sie bis zu 4 Jahren später.
Einkommensteuer muss bis zum 31.7. eingereicht werden.
Wer sich professionelle Hilfe beim Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein holt, bekommt automatisch sieben Monate Aufschub. So gilt grundsätzlich der letzte Februartag des übernächsten Jahres als Abgabefrist für Steuerpflichtige, die sich beraten lassen. Für die Steuererklärung 2019 gilt der 1. März 2021 als Abgabefrist. Denn der 28. Februar fällt auf ein Wochenende, sodass sich das Fristende auf den folgenden Montag verschiebt.
Allerdings darf das Finanzamt vorab vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein die Abgabe einer Steuererklärung verlangen.
Und grundsätzlich kann die Behörde schriftlich einen individuellen Termin setzen. So kann sie beispielsweise einen Rentner anschreiben und ihn zur Abgabe bis zur gesetzten Frist auffordern. Solche Fristen sind verbindlich.