Mietrecht: Wasseruhr läuft rückwärts

8 Antworten

Oder kann ich Anspruch auf Geldrückzahlung erheben, da ja niemand weiss, seit wann die Uhr rückwärts läuft?

Eine Wasseruhr, die rückwärts läuft, zählt auch zurück und nicht vorwärts. Da musst du höchstens was nachzahlen, bekommst aber nichts zurück. Denn die Kubikmeter, die die Uhr rückwärts gezählt hat, hast du verbraucht!

Die Uhr wurde ganz einfach falsch herum eingebaut.

JohnEvangelium 
Beitragsersteller
 01.02.2012, 13:30

Es weiss ja aber niemand seit wann. Müsste die Uhr da nicht auf den letzten Wert zurückgestellt werden, der auch beglaubigt werden kann?

Es ist schon recht dreist von dir, uns hier solchen Schwachsinn als Tatbestand aufzutischen. Jeder einigermaßen intelligente Mensch erkennt sofort, dass wir es hier mit einem typischen Fake zu tun haben. Du stiehlst uns allen die Zeit. Meine Beurteilung resultiert aus dem offensichtlichen Unsinn: Ein WZ kann nicht plötzlich rückwärts laufen, wenn er vorher vorwärts lief, es sei denn, du hast ihn selber umgedreht. Ein WZ muss auch regelmäßig nach Ablauf der Eichfrist (KWZ 6 Jahre, WWZ 5 Jahre) ausgetauscht werden. Dementsprechend ist er baulich so integriert, dass das mühelos möglich ist ohne irgendwelche Löcher von so "Helden" in die Wand geschlagen werden müssten. Weiteres erspare ich mir. Gib hier zu, dass es von dir nur eine Verarsche ist und nix weiter und verschone uns in Zukunft mit solchem Mist.

Ich staune, dass kein Administrator eingeschritten ist!!!

hauseltr  01.02.2012, 21:37

Ich staune, das du nicht lesen kannst: 2 Jahre ab Renovierung! Natürlich schafft es auch ein Fleisenleger, die Wassertuhr so zu verstecken, dass man ein paar Fliesen beseitigen muss.

Ähnliches habe ich auch schon erlebt.

Wenn die Uhr rückwärts läuft, können die von ihr ermittelten Werte nicht für die Abrechnung der Betriebskosten genutzt werden. In diesem Fall sind die Kosten in der Abrechnung nach der Wohnfläche abzurechnen. Was das für deine Kosten bedeutet, kann man nicht wissen. Das hängt von der Größe der Wohnung und dem unbekannten tatsächlichen Verbrauch ab. Wichtig ist jedoch, dass das möglichst schnell repariert wird.

LG

C.

Es weiss ja aber niemand seit wann. Müsste die Uhr da nicht auf den letzten Wert zurückgestellt werden, der auch beglaubigt werden kann?

War denn schon vor der Renovierung die gleiche Wasseruhr vorhanden? Dann müßten doch die Zahlen vom Vormieter vorliegen. Oder ist sie neu eingebaut worden, dann müßte der Stand doch bei 0 gewesen sein!

Wenn man allerdings im Rahmen der Wohnungserneuerung eine x-beliebige Uhr eingesetzt hat ohne den Zählerstand zu notieren, wird es interessant.

Wieso Wand aufschlagen? Ist die Wasseruhr nicht frei zugänglich? Sollte sie aber, eben um evtl Austausch, Reparaturen und das Ablesen zu ermöglichen. Wäre da skeptisch.

JohnEvangelium 
Beitragsersteller
 01.02.2012, 13:35

Nein, ist anscheinend nicht frei zugänglich. Kenn mich da nicht aus. In meiner Wand ist einfach ein Zähler und läuft. Seit neustem rückwärts. Heute war einer da, der hat mit einem großen ......schlüssel versucht, den Zähler herauszuholen, ging aber nicht.