Lohnsteuerjahresausgleich sollte gepfändet werden?
Habe heute ein Bescheid vom gerichtsvollzieher vekommen,das meine Lohnsteuerrückzahlung gepfändet werden soll. Habe das geld aber schon vom Finanzamt bekommen und es auch von meinem p Konto abheben können. Mein Gehalt + Lohnsteuerjahresausgleich ist zusammen gerechnet unter meiner fest gelegten Pfändungsgrenze. Kann der Gläubiger jetzt was gegen mich tuen?
3 Antworten
Von einem P-Kto. kann nur der Betrag gepfändet werden der die Pfändungsgrenze übersteigt. Eben die normale Pfändungsgrenze,oder eben in Höhe einer individuell vorher festgelegten P-Grenze. Diese Grenzen sind auch für alle Zahler an Sie gültig! D.h. wenn den Zahlern Ihre persönliche Pfändungsgrenze genauso bekannt ist wie Ihrem Bankinstitut,dürfen Diese auch nur den überschreitenden Betrag an Gläubiger weiterleiten! Ihr unpfändbarer Betrag muß an Ihr P-Kto. überwiesen werden. Zu beachten ist insges. dabei nur,daß auch ein eigentlich unpfändbarer Betrag seit gewisser Zeit nur noch auf einem definitiven P-Konto geschützt ist!!
Da dürfte der Gläubiger in diesem Jahr wohl Pech gehabt haben.
Da ich den Bescheid nicht vorliegen habe, kann ich nicht wirklich was dazu sagen.
Habe das geld aber schon vom Finanzamt bekommen und es auch von meinem p Konto anheben können.
Was weg ist, kann schlecht noch im Nachhinein gepfändet werden.
Inwieweit solltest Du denn in diesem Zusammenhang jemanden betrogen habe? Das FA hat Dir die Steuererstattung auf Dein Konto überwiesen.
Deine Bank hat Dir Geld ausgezahlt - das macht sie nun einmal üblicherweise.
Anzeige wegen betrug? Wusste von der pfändung aber nicht das Lohnsteuerjahresausgleich gepfändet werden kann auch wenn es unter der Pfändungsgrenze liegt. Bzw weiss ich das immer noch nicht ob es dann wirklich pfändbar gewesen wäre