Wie erfährt ein Gerichtsvollzieher, dass ich ein Auto angemeldet habe?
Hallo zusammen. Leider habe ich noch zwei Gläubiger mit etwas größeren Summen und war zuletzt beim Gerichtsvollzieher zur Abgabe der xxx (früher eidesstattliche Versicherung). Beruflich bin ich gerade dabei wieder Fuß zu fassen, dafür brauche ich aber zwingend ein Fahrzeug. So habe ich letzte Woche ein ganz billiges und auch entsprechend altes Auto gekauft. Jetzt habe ich gehört, dass ein Gerichtsvollzieher automatisch davon erfährt. Ich frage mich nur wie? Über das Finanzamt? Das Straßenverkehrsamt? Aber dann müßten diese Ämter ja allen Gerichtsvollziehern sämtliche KFZ-Anmeldungen zukommen lassen. Kann ich mir kaum vorstellen. Und wie sieht das in Sachen Datenschutz aus? Es kann doch nicht jeder über alles informiert werden was mich betrifft.
Ich würde ja auch zum GV hingehen, ihm das Auto melden und ihm erklären, dass ich das unbedingt brauche. Auch im Hinblick darauf, dass ich meine Schulden abbezahlen möchte. Dazu brauche ich aber Geld, und Geld verdiene ich nur, wenn ich auch mobil bin.
Danke für Euer Interesse
10 Antworten
Ein Auto, das zur Ausübung des Berufs erforderlich ist (Mobilität) und im Rahmen ist (gebraucht, Kleinwagen und so) ist nicht pfändbar, da man sonst dem Schuldner die Möglichkeit nimmt, Geld zum Abtragen der Verbindlichkeiten zu verdienen!
Ansonsten das Auto über Eltern Freund Verwandte anmelden.
ei gerichtsvollzieher freut sich an sich darüber, wenn der schuldner versucht wieder auf die füsse zu kommen.
und wenn es ein altes auto ist, das nur wenig wert ist, darfst du es auch behalten.
wäre es ein nagelneues auto, würde er es gleich einkassieren
Ein Gerichtsvollzieher verfügt über Kontakte , Verbindungen und auch über das notwendige wissen ( die meisten nicht alle) um alles notwendige zu erfahren worraus sich Geld machen lassen könnte um den Gläubiger zufriedenzustellen. Inwiefern sie welche wege gehen um das eine oder andere zu erfahren , das wird dir ein Gerichtsvollzieher dir garantiert nicht verraten. Was die Mobilität angeht ist das dem Gerichtsvollzieher egal. Hat das Auto z.B. einen bestimmten wert um z.B. kosten beim Gläubiger damit zu decken wird er das Auto auch Pfänden . wäre das Auto z.B. 500 Euro Wert und man hätte Kosten beim Gerichtsvollzieher von 500 Euro offen ,so wäre das Auto weg !.
Innerhalb des Rechtsstaates gibt es keinen Datenschutz. Alle Behörden können jederzeit Auskunft voneinander bekommen !!! Sprich mit ihm !
Nein der GV bekommt nur Daten über seine "Schäfchen" übermittelt, das reicht. Schuldner haben, bis sie ihre Schulden bezahlt haben keinen Datenschutz - ist vielleicht gesetzlich nicht so vorgesehen, aber Fakt. Kannst ja dagegen klagen, wenn dir das nicht passt. Und es wird nichts Gepfändetes zurückgegeben, wenn ein Satenschutzverstoss zur Pfändung desselben geführt hat.