Sparbuch gepfändet werden von kindern?
Ich möchte zwei sparbucher eröffnen für meine Kinder. Ich selbst habe ein p konto und habe bisher nur bei meiner alten bank eine Pfändung GEHABT. auf der Bank habe ich keine Pfändung.
Werden die Konten meiner kinder gepfändet wenn ich eine Pfändung drauf habe,??
6 Antworten
Wenn die Kinder Eigentümer der Konten sind, dann können diese nicht wegen Deiner Rückstände gepfändet werden.
Nutzt Du jedoch die Konten dann um Deine eigenes Geld zu transferieren, können Gläubiger Deinen Herausgabeanspruch gegen die Kinder pfänden, so erhält man dann letztlich einen Titel gegen die Kinder und kann dann die Sparbücher pfänden und das Leben der Kinder versauen.
Stimmt... Dann könnte der Gläubiger das Sparbuch der Kinder leer räumen, und wenn deren gesetzliche Vertreter, dann den Ersatzanspruch gegen das Elternteil nicht geltend machen, dann gehen die leer aus. Auch blöd für die Kinder.
Wenn das Sparbuch auf deine Kinder läuft gehört es ja deinen Kindern und ob es gefändet werden darf kommt auf den Betrag an was drauf ist aber wie viel oder so kann ich nicht sagen
Die Antwort ist Unsinn
- Ist ein Sparbuch ein Inhaberpapier. Es gehört dem der es in Händen hält. Auf wessen Namen das Sparbuch ausgestellt wurde ist irrelevant.
- Kommt es nicht auf die Höhe des Betrags an, sondern auf die Herkunft der Mittel. Es ist zb. offensichtlich Geldwäsche, wenn kurz vor Eintritt der Pfändung ein größerer Betrag vom Pfandschuldner auf diese Sparbücher eingezahlt wird. Stammt das Geld dagegen aus regelmäßigen Sparraten und / oder aus pfändungsfreien Mitteln, gibt es keine Probleme.
Nein. Du darfst das Geld der Kinder nur nicht zweckentfremden.
Jein!
Ein Sparbuch ist ein Inhaberpapier, hast Du es in Händen, wird es Deinem Vermögen hinzu gerechnet und ist für den Teil der Dein Schonvermögen übersteigt auch pfändbar. Haben die Kinder es in Händen, ist es das Vermögen des Kindes und kann nicht zur Pfandschuld einer anderen Person ausser dem Kind selbst, verwertet werden. Gleiches gilt zb, auch für Aktien.
Wenn Du kein "verschobenes" Geld auf die Sparbücher legst, ist das kein Problem. Wenn Du dadurch der Pfändung Mittel entziehen willst, gibt es Probleme
Das ist leider nicht richtig. Zumindest ein Sparbuch, wie auch Aktien sind Inhaberpapiere, und es kann bei dem gepfändet werden, der sie in Händen hält bzw. die Verfügungsmacht besizt.