Lohnsteuerjahresausgleich für ein halbes Jahr?
Hey Leute, ich bin momentan noch Auszubildende (zahle also noch keine Lohnsteuer). Am 05.07 bin ich ausgelernt und beginne dann in meinm Beruf zu arbeiten. Die einfachstrecke zur Arbeit beträgt 25km. So dass ich ca. 922 Euro Werbungskosten für 2012 von der Steuer absetzen könnte. Ich hab aber gelesen, dass das Finanzamt eine Werbungspauschale von 1000Euro pro Jahr ansetzt, unter 1000Euro würde es nichts bringen ein Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Aber ich arbeite ja nur ein halbes Jahr!? Nun möchte ich gerne wissen, ob ich ein Lohnsteuerjahresausgleich machen kann und ob das was bringt. Danke für eure Antworten
9 Antworten
Wenn man kein komplettes Jahr gearbeitet hat, lohnt es sich eigentlich immer. Am besten lädts du dir dann mal das Elsterprogramm runter (einfach mal nach Elster googlen). Das ist kostenlos und berechnet auf den Cent genau (falls du alles richtig eingibst) was du an Lohnsteuer wieder bekommst. Vielleicht hast du ja neben den Fahrkosten dann auch noch andere Kosten die du belegen kannst? Z.B. Kosten für Bewerbungen, Fachbücher, Arbeitskleidung?
kann doch trotzdem sein, dass du was zurück bekommst. die formulare kannst du selber ausfüllen, so entstehen keine kosten. du kannst nur gewinnen.
ausserdem besteht eine pflicht zur abgabe, wenn man über bestimmten einkommensgrenze liegt. die solltet du mit 6 monaten vollzeittätigkeit erreicht haben.
Falsch!
Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in § 149 Abs. 1 AO und § 25 Abs. 1 EStG allgemein geregelt und in den Paragraphen § 56 EStDV und § 46 EStG konkretisiert.
In § 46 EStG ist die Abgabepflicht der Arbeitnehmer geregelt. In folgenden Fällen müssen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben:
Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld etc.) von mehr als 410 Euro
Andere Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, zum Beispiel Vermietung oder Verpachtung, von mehr als 410 Euro (nach Abzug eines eventuellen Altersentlastungsbetrags und eines Freibetrags für Land- und Forstwirtschaft)
- (...)
Steuerpflichtige ohne Arbeitslohn sind in den folgenden Fällen abgabepflichtig:
Einkünfte liegen über dem Grundfreibetrag (2010: 8.004 € bzw. 16.008 € für Ehegatten).
(...)
quelle: wikipedia
Öhm Gesetze und Verordnungen kopieren/einfügen reicht da nicht aus. Man muss sie auch lesen:
Progressionseinkünfte: liegen lt. Sachverhalt nicht vor
andere Ek ohne Lohnsteuerabzüge: liegen lt. Sachverhalt nicht vor
Steuerpflichtige ohne Arbeitslohn: liegt wegen Ausbildungsverhältnis mit anschließender Berufstätigkeit nicht vor
Es reicht also nicht nur die Überschreitung der in § 46 aufgeführten Grenzen, sondern auch das Vorhandensein von Einkünften aus entsprechenden Einkunftsarten muss gegeben sein.
Öhm Gesetze und Verordnungen kopieren/einfügen reicht da nicht aus. Man muss sie auch lesen
deine bemerkung ist abwertend und entspricht daher nicht den richtlinien.
liegen lt. Sachverhalt nicht vor
es steht nirgends geschrieben, dass man nur auf den sachverhalt, und nicht auf neu eingebrachte aspekte antworten darf. in diesem fall war der neue aspekt die falsche behauptung, dass die höhe der einkünfte keine rolle spiele bei der abgabepflicht - auf diesen habe ich geantwortet.
Es reicht also nicht nur die Überschreitung der in § 46 aufgeführten Grenzen, sondern auch das Vorhandensein von Einkünften aus entsprechenden Einkunftsarten muss gegeben sein.
das liegt ja wohl auf der hand.
Ja, machen kannst du sie. Du hast ja die Werbekostenpauschale von 1000,-. Dieses wird also deinem Steuerbrutto angerechnet, ob du was hast oder nicht. Alles darüber hinaus, über die 1000,- gibt am Ende mehr raus.... Es gibt auch noch mehr, das man absetzen kann, außer die Pendlerpauschale!
Ich empfehle, zu einem Lohnsteuerhilfeverein zu gehen. Die kosten nicht viel, und machen diese mit dir zusammen. Oder mache sie mithilfe jemanden, der sich damit ausgkennt.
Es gibt auch Programme, die einem das erleichtern, und am Ende sogar Berechnen könne, wie viel man warscheinlich vom Fisuk wieder bekommt.
Hallo, das kann man so einfach nicht sagen. Man muss schauen, ob und wieviel du Steuer und Solizuschlag in deinem Arbeitsverhältnis zahlst und nur diesen Betrag kannst du zurückerhalten, wenn eine Jahresausgleich 2012 gemacht wird. Das FA setzt pauschal 1000 Euro Werbungskosten bei jedem AN an. Werbungskosten bestehen ja nicht nur aus diesen 922 Euro Fahrtkosten, sondern auch Kontoführungsgebühr, Bewerbungskosten usw. Du musst jetzt schauen ob du noch weitere Werbungskosten in 2012 hast. (Auf jeden Fall die Belege dafür alle sammeln) Weiterhin hast du ja noch Versicherungsbeiträge,Altersvorsorgebeiträge usw. steuermindernd geltend machen. Am Besten kaufst du dir ein preisgünstiges Steuerprogramm ( kostet max. 15 Euro) oder du suchst dir jemand im Bekanntenkreis, der eins hat und es dir mal leiht und dann kannst du deine Kosten und Beiträge alle eintragen und das Programm zeigt dir dann an, ob du was wieder bekommst.
Den Lohnsteuerjahresausgleich machst du Anfang 2013. Deine Ausbildungsvergütung ist allerdings ebenfalls zu versteuerndes Einkommen. Da du aber im Jahresdurchschnitt insgesamt weniger verdient hast, lohnt sich dann der Ausgleich normalerweise. Die 1.000 € Werbungskostenpauschale sind in der Lohnsteuertabelle bereits berücksichtigt, Wenn du also weniger Werbungskosten hast, fallen die unter den Tisch.
ich dachte die Ausbildungsvergütung ist erst ab 900 Euro zu versteuern?!
Es ist jegliches Einkommen zu versteuern, welches du innerhalb eines Jahres bekommst. Also auch die Azubi-Vergütung. Nur wenn Du unterhalb der Einkommensgrenze liegst (weil du z.b. das ganze Jahr Azubi warst) fällt einfach noch keine Einkommenssteuer an.
Falsch!