Kann ich zu viel gepfändetes Geld beim/vom Arbeitgeber zurückfordern?
Mir ist aufgefallen, dass mein alter Arbeitgeber in der Zeit wo ich bei ihm tätig war (7 Monate lang) zuviel gepfändet hat (Privatinsolvenz), da mein Kind, wo ich Unterhalt für zahle nicht mit berechnet wurde. Es wurden sozusagen jeden Monat ca. 500 EUR netto zuviel gepfändet. Kann ich mir das im nachhinein noch zurückholen ?? Leider ist mir das in der Zeit dort durch zig Umstände, schwammige Erklärungen usw nicht bewusst gewesen :-(
6 Antworten
Es ist nicht Aufgabe des AG zu wissen welche Freibeträge dir zu stehen, insbesondere wenn du sie selber nicht kanntest..Außerdem ist das Geld ja wohl an die Gläubiger geflossen, also gibt es nichts zurück zu holen.
Vom ehemaligen Arbeitgeber kannst du es jedenfalls nicht zurück fordern. Der pfändet ja nichts, sondern ist nur Erfüllungsgehilfe. Ansonsten würde ich mich mal an einen Rechtspfleger des Amtsgerichtes, welches die Pfändung veranlasst hat wenden. Die können vermutlich darüber Auskunft geben.
der arbeitgeber hat auch nur im auftrag gehandelt. die berechnung wieviel der arbeitgeber dir abziehen musste- stammt vom Insolventsanwalt. du must dich also an ihn wenden.
genau- der insolventsanwalt macht die berechnung- der arbeitgeber bekommt nur einen bescheid- wieviel er bei dir abziehehn soll. der arbeitgeber hat in jedenfall das richtige gemacht
Dein AG hat dich sicher nicht gepfändet, das waren wohl die Gläubiger.
Wende dich mal an den Insolvenzbetreuer/berater, der dich betreut hat.
Der hat dann wohl vergessen mitzuteilen oder mit einzuberechnen, dass ich monatlich für ein Kind Unterhalt zahle.
Hatte dein Arbeitgeber einen Beschluss mit der Summe drauf, die er überweisen musste? Dann musst du dir das Geld dort wieder holen. Dann kann dein Arbeitgeber nix für.
Der hat dann wohl vergessen mitzuteilen oder mit einzuberechnen, dass ich monatlich für ein Kind Unterhalt zahle.