Bei Pfändung auch die Sparbücher der Kinder gepfändet.....
Hallo, ich hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Folgendes: Bei meinem Ex stand heute der GV vom Finanzamt vor der Tür und hat seine Sparbücher gepfändet, aber auch die von unseren Kindern (die leben bei ihm) sowie ein Bausparvertrag von unserem Jüngsten. Wir stehen natürlich beide als Erziehungsberechtigte drin, aber die SpB sowie der Bausp. läuft auf den Namen der Kids.
Zur Vorgeschichte: Mein Ex hat ne Anzeige bekommen, weil er vor Jahren nicht die Steuer bei einer Anfindung bezahlt hat. Gerichtstermin ist aber erst im April (ich bin als Zeugin geladen). Ein Urteil haben wir ja noch nicht. Kann der GV schon daher kommen, oder von anderen Gläubigern, wo er in der Kreide steht?
Nun die Frage:
Dürfen die das "Vermögen (wir reden hier nicht von ner Million) der Kinder einfach pfänden? Ich meine, wenn es einen Titel geben würde, dann stehen die Kinder ja nicht mit drin.
Ich versteh das nicht und bin ein wenig irritiert.
LG
2 Antworten
Dürfen die das "Vermögen (wir reden hier nicht von ner Million) der Kinder einfach pfänden?
Nein, wenn es wirklich die Sparbücher der Kinder sind, dann nicht.
Aber:
Wir stehen natürlich beide als Erziehungsberechtigte drin, aber die SpB sowie der Bausp. läuft auf den Namen der Kids.
Das ist ziemlich ungewöhnlich.
Ist das ungewöhnlich????
Ja, auf allen meinen Sparbüchern, die ich als Kind bei 3 verschiedenen Banken hatte, stand nur mein Name, nicht der Name meiner Eltern.
Du solltest im Namen der Kinder die Herausgabe der Sparurkunden verlangen. Bei den Bausparverträgen dürfte das alles ohnehin etwas anders aussehen.
Ggf. Müsste gemäß § 262 AO Drittwiderspruchsklage beim Amts- bzw. Landgericht ehoben werden.
Werden Steuern bei Fälligkeit nicht gezahlt, erinnert das Finanzamt zunächst an die noch offenen Beträge, einige Wochen später kommt dann im Regelfall ein weiteres Schreiben als "Vollstreckungsankündigung". Nun dauert es - falls die Steuer immer noch nicht beglichen wurde - nicht mehr lange, bis ein Vollziehungsbeamter erscheint. Wenn nachweislich das Eigentum einer 3. Person (der Kinder) gepfändet wird, musst du schriftlich dagegen protestieren und die Herausgabe verlangen. Wenn du Fremdeigentum nicht nachweisen kannst, wird es wohl verloren sein. Logische Argumente ziehen überhaupt nicht. Nur Beweise, die durchaus auch in Form von Zeugenaussagen erfolgen können.
Na, das hat der Onkel Doktor aber fein abgeschrieben. Und zwar u.a. hier:
Ein kleiner Teil
wieso ist das ungewöhnlich?
Es sind minderjährige Kinder, Vertragsnehmer Kinder, und Sorgeberechtigt, wir als Eltern. Ist das ungewöhnlich????
Ich bin völlig durch. Da auch mein Ex meint, das es dem Finanzamt egal ist.