Bei Pfändung auch die Sparbücher der Kinder gepfändet.....

2 Antworten

Dürfen die das "Vermögen (wir reden hier nicht von ner Million) der Kinder einfach pfänden?

Nein, wenn es wirklich die Sparbücher der Kinder sind, dann nicht.

Aber:

Wir stehen natürlich beide als Erziehungsberechtigte drin, aber die SpB sowie der Bausp. läuft auf den Namen der Kids.

Das ist ziemlich ungewöhnlich.

hupenhuhn 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 21:07

wieso ist das ungewöhnlich?

Es sind minderjährige Kinder, Vertragsnehmer Kinder, und Sorgeberechtigt, wir als Eltern. Ist das ungewöhnlich????

Ich bin völlig durch. Da auch mein Ex meint, das es dem Finanzamt egal ist.

jurafragen  20.03.2013, 21:26
@hupenhuhn

Ist das ungewöhnlich????

Ja, auf allen meinen Sparbüchern, die ich als Kind bei 3 verschiedenen Banken hatte, stand nur mein Name, nicht der Name meiner Eltern.

Du solltest im Namen der Kinder die Herausgabe der Sparurkunden verlangen. Bei den Bausparverträgen dürfte das alles ohnehin etwas anders aussehen.

Ggf. Müsste gemäß § 262 AO Drittwiderspruchsklage beim Amts- bzw. Landgericht ehoben werden.

Werden Steuern bei Fälligkeit nicht gezahlt, erinnert das Finanzamt zunächst an die noch offenen Beträge, einige Wochen später kommt dann im Regelfall ein weiteres Schreiben als "Vollstreckungsankündigung". Nun dauert es - falls die Steuer immer noch nicht beglichen wurde - nicht mehr lange, bis ein Vollziehungsbeamter erscheint. Wenn nachweislich das Eigentum einer 3. Person (der Kinder) gepfändet wird, musst du schriftlich dagegen protestieren und die Herausgabe verlangen. Wenn du Fremdeigentum nicht nachweisen kannst, wird es wohl verloren sein. Logische Argumente ziehen überhaupt nicht. Nur Beweise, die durchaus auch in Form von Zeugenaussagen erfolgen können.