KFZ Finanziertes Fahrzeug läuft noch Pfändbar bei Vermögensauskunft?
Hallo, ich hoffe jemand kann mir vielleicht weiterhelfen.
Ich habe momentan leider einige Schulden weswegen ich auch bei einer Schuldenbelastung bin. Man versucht durch außergerichtliche Vergleiche eine Privatinsolvenz abzuwenden wo die Chance 50-50 steht.
Meine Frage ist folgende. Ich habe ein Fahrzeug bei der VW Bank finanziert, die auch immer Pünktlich Ihr Geld bekommen. Diese wurden nämlich nicht in die außergerichtliche Regulierung aufgenommen weil ich das Fahrzeug für meine Arbeit benötige.
Das Fahrzeug ist Finanziert und es stehen da momentan noch ca. 11000 Euro aus. Den Fahrzeugbrief hat natürlich die Bank als Sicherungsübereignung.
Meine Frage ist nur falls wegen anderen Schulden mal ein Gerichtsvollzieher rauskommt, ob das Fahrzeug von Ihm gepfändet werden kann wegen der anderen schulden von anderen Gläubigern.
Also falls ich die Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung abgeben muss) kann das Auto dann gepfändet werden ?
KFZ ist sicherungsübereignet an die Fahrzeugbank also die Bank hat den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung teil 2 ) .
Laut Schuldenberatung ist dies nicht möglich weil mir das Auto ja noch nicht gehört und die Bank den fahrzeugbrief hat.
Ich wollte mich hier nur nochmal vergewissern ob das wirklich so ist, das das Auto von Fremden Gläubigern nicht gepfändet werden kann solange ich nicht in eine Insolvenz gehe
4 Antworten
Hallo
das Auto befindet sich im Eigentum der Bank, es kann also erst einmal nicht gepfändet werden. Im Falle einer Insolvenz steht der bank ein sogenanntes Absonderungsrecht zu.
Rechnen Sie allerdings damit, das gerade die VW Bank den Kredit kündigt wenn eine Insolvenz oder Vermögensauskunft bekannt wird. Ob das finanzierte Auto in einer Vermögensauskunft anzugeben ist, ist umstritten. Sollte der Wert des Fahrzeuges die restliche Kreditsumme übersteigen (Aktueller Wert z.B. 15.000,- Restfinanzierung 11.000,) ist das Auto auf jedem Fall in der Auskunft anzugeben.
Unter bestimmten Umständen kann ein Auto auch nicht pfändbar sein. (wenn es benötigt wird den Arbeitsplatz zu erreichen und es keine andere Möglichkeit gibt den Arbeitsplatz zu ereichen (Wohnung in ländl. Umgebung mit schlechten Nahverkehr, Schichtarbeit, gesundheitliche Einschränkungen) Eine weitere Möglichkeit besteht -je nach restwert und verbliebener Kreditsumme- in der Austauschpfändung.
Die meine Meinung nach eleganteste Lösung besteht darin, das ein Freund oder Bekannte, auch Familienmitglieder den Finanzierungsvertrag, so wie er besteht, übernimmt. In aller Regel sind die Banken damit einverstanden, da sie so das Insolvenzverfahren umgehen können und somit ohne Verlust weiter kassieren.
ich denke mal ich hoffe einfach das der Wagen nicht gepfändet wird. Er gehört der Bank die regelmäßig ihr Geld bekommen und falls ich den wagen verliere gehe ich sowieso sofort in die Insolvenz. Der wagen ist nämlich der einzige Grund der mich noch von der Insolvenz abhält. Nur wiegesagt ohne Auto erreiche ich meine Arbeit nicht und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreiche ich die Arbeit nicht. Also verliere ich dann eben auch meine Arbeit. Ist halt ein Rattenschwanz ohne ende was daran hängt. Zum Glück wohne ich noch zuhause, wenigstens werde ich nicht obdachlos erstmal aber sonst heißt es wohl abwarten und das beste hoffen.
Definitiv NEIN. Der Wagen wird zum Zeitwert an eine Dritte Person übertragen. Der Übernehmende übernimmt die auf den Schuldner liegenden Verbindlichkeiten. Damit liegt eine Schädigung des vermögens nicht vor. Es sei denn der Wert des Autos würde die restlichen Verbindlichkeiten bei weitem überschreiten. (Was bei Autokreditenaufgrund des Werteverlustes und der Handelsspanne zwischen der Händlereinkaufspreisliste und des Marktwertes so gut wie nie der Fall ist)
Wenn Vermögenswerte "ausgelagert" sind und sich in der Verfügungsgewalt anderer befinden, so könnten diese als sog. "Drittschuldner" angesehen werden. Beispiel: Die Polizei hat eine hohe Summe vorübergehend sichergestellt und der Gläubiger erfährt zufällig davon. Dann könnte nach meiner laienhaften Einschätzung ein Pfändungsbeschluss an die Polizei "als Drittschuldner" ergehen. Der Begriff Schuldner trifft natürlich nur Formal auf die Polizei zu. Im Falle des finanzierten Pkw kann es auch so gehen, dass man prüft, ob überhaupt (bei Zahlung der restlichen Raten durch den Gläubiger) noch ein entsprechender Wert vorhanden ist, der den Aufwand lohnt. Man sollte sich übrigens davor hüten, potentielle Pfänder durch Umschreibung pp der Pfändung zu entziehen. Das wäre strafbar "Pfandverstrickung". Soweit meine laienhafte Einschätzung.
Das Auto ist nicht pfändbar,da es erstens der Bank gehört und zweitens dein Arbeitsmittel ist.(Ich gehe davon aus,daß Du selbstständig bist und Du ohne das Auto kein Einkommen mehr hast.)
Natürlich kann das Auto gepfändet werden...Du kannst es ja verkaufen und ein günstigeres dafür kaufen...
ein verkauf wird für den Gerichtsvollzieher aber schwierig, das Auto gehört der Bank und nicht mir !!! und ohne Zulassungsbescheinigung teil 2 kann man ein Fahrzeug nicht verkaufen
Ich habe doch gesagt es ist auf Finanzierung noch 11000 Euro wenn ich Ihn verkaufe bekomme ich dafür noch ca. 8000 Euro maximal hat mir mein Autohaus schon gesagt
Tja,dann hättest du dir das vorher überlegen müssen,ob Schulden die Sahne vom Eis ist....Die Bank wird das Auto schon zurücknehmen...
Hat die elegante Lösung mit Anstiftung zur "Pfandverstrickung" zu tun?