Aufhebung der Kontopfändung nach einer Restschuldbefreiung?

4 Antworten

Wenn es sich um einen Gläubiger handelt, der seine Ansprüche im Rahmen der PI erhoben hat, kannst Du ihn mit einer Kopie deiner Bewilligung auf Restschuldbefreiung darüber informieren, dass der Anspruch verwirkt ist.

Sind es Schulden, die von der PI nicht abgedeckt sind (Steuerschulden z. B.) kannst Du nichts gegen die Pfändung tun.

brto3636 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 09:46

Soll ich dann mit der Kopie der Bewilligung auf RSB einfach zur Bank gehen? Oder muss ich da noch ein Anschreiben o.ä. fertig machen?

Samika68  14.03.2018, 09:48
@brto3636

Die Bank kann aufgrund der erteilten RSB Dein Konto von einem P-Konto wieder in ein Giro-Konto umwandeln. Dies verhindert berechtigte Pfändungen aber nicht. Wie gesagt, kommt es darauf an, wer da noch welche Schulden pfänden will. Die PI deckt nicht alle Schulden ab!

brto3636 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 09:57
@Samika68

Das Konto wurde nur gepfändet wegen der PI

Du hast die RSB erhält, dann gehe mit diesem Schriftstück zur Bank. Dass reicht vollkommen. Die Banken sind leider nicht helle genug und die Systeme bei denen sind automatisch auf 6 Jahre ausgelegt. Leider haben die meisten Banker keine Ahnung über das Prozedere.

Ich vermute es sind Schulden die in die rsb fallen. Und es ist auch nicht die pfändung des Insolvenzverwalter... Ich würde den Gläubiger auffordern binnen 14 Tagen den entwerteten Titel auszuhändigen und die pfändung aufzuheben. Ankündigen dass man bei Weigerung via Anwalt und vollstreckungsabwehrklage dagegen vorgeht.

brto3636 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 09:47

Das Konto wurde wegen der Privatinsolvenz gepfändet, es geht also nicht um andere Schulden

mepeisen  14.03.2018, 12:23
@brto3636

Also kein PfÜB eines Gläubigers? Dann wende man sich ans Gericht bzw. den Insolvenzverwalters.

Geh zum zuständigen Amtsgericht, das damals den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen hatte und leg den Nachweis vor, dass die Restschuldbefreiung erteilt wurde.

Dazu solltest Du das Aktenzeichen und Datum wissen (eventuell bei der Bank erfragen).

Du kannst auch parallel den Gläubiger auffordern, die Pfändung zurückzuziehen.

Der Gang zum Amtsgericht ist aber erfolgversprechender.