Kann Mietverhältnis im Wohnheim durch Exmatrikulation vorzeitig beendet werden?
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Mietverhältnis Student - Wohnheim.
In Bezug auf Kündigung steht im Mietvertrag: "Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Semesterende gekündigt werden".
Das bedeutet ja, dass man zwei Monate vor Semesterende kündigen muss, sonst läuft der Vertrag ein weiteres Semester.
Doch wie verhält es sich, wenn sich der Student drei Monate vor Semesterende exmatrikuliert? Ist das Mietverhältnis mit der Exmatrikulation automatisch beendet (kein Student - kein Wohnheim) oder muss man trotzdem bis Semesterende Miete zu bezahlen?
3 Antworten
Deine Frage ist vermutlich nicht von einem aktuellen Ereignis geprägt. Daher solltest du die AGB des Studentenwerkes oder Wohnheimes studieren und dich bei der Leitung des Wohnheimes erkundigen.
Ist das Mietverhältnis mit der Exmatrikulation automatisch beendet
Nein, natürlich nicht. Es gilt die reguläre Kündigungsfrist.
Dann zahlst du weiter Miete bis du gekündigt hast
also ich zahle dann bis zu den zwei Monaten vor Semesterende? (sorry, dass ich so doof nachhake)
Nein, du kannst zwei Monate vor Semesterferien zum semesterende kündigen. Und bis dahin zahlst du. Also wenn das Semester am 31.12 zu Ende ist musst du bis zum 31.10 gekündigt haben. Zahlst aber 31.12
Du kannst NUR regulär kündigen, solange musst du auch die Miete bezahlen. Du mietest IMMER ein Semester, völlig egal ob du zwischenzeitlich exmatrikuliert wirst.
Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn man exmatrikuliert ist etc. Hierauf hast du aber keinen Anspruch, sondern es ist nur ein Recht des Vermieters.
Andere rechtsverbindliche Möglichkeiten hast du nicht.
Möglicherweise kannst du ja einen Nachmieter stellen und der Vermieter entlässt dich dann vorzeitig aus dem Vertrag. Allerdings ist das ein "kann-Regelung", keine "muss-Regelung".
Vielen Dank Herja! Dann kann ich nur versuchen einen Nachmieter zu finden oder hoffen dass die Wohnheimverwaltung den Mietvertrag wegen der Exmatrikulation von sich aus kündigt (was die aber ohne Nachmieter wohl kaum tun werden).
Oh Mist, wenn das wirklich so ist habe ich ein Problem... (aber danke ;)
Der wohnungsverwalter wird die Wohnung definitiv nicht kündigen. Warum sollte er auf Mieteinnahmen verzichten :)
Naja, ganz so schlimm ist das nicht, weil beim Vermieter unendlich viele Mietanfragen vorliegen, daher sollte man die Initiative ergreifen und mit dem Vermieter reden!
Wer nicht redet, hat natürlich verloren.
Klar... aber es geht nicht vom Vermieter aus. Da muss sich der Mieter drum kümmern
Ehrlich gesagt - persönliches Pech. Es sieht so aus als ließe sich dieses Mietverhältnis grundsätzlich nur zum Ende eines Semesters kündigen, und so lange wirst Du weiter zahlen müssen.
Danke, ja sieht leider so aus
Es kann 2 Monate vor semesterende gekündigt werden...hat also nicht mit Exmatrikulation zu tun
Ok, aber wenn man sich exmatrikuliert, ist man kein Student mehr und wenn man z.B. Job/Praktikum in einer anderen Stadt macht und deshalb nicht mehr im Wohnheim wohnen kann, was dann?