Zählt Feiertag als Werktag bei Mietkündigung?
Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen sodass ich am 31.3.22 raus bin,
Kündigung muss spätestens am 3. Werktag ankommen/eingehen beim Vermieten.
Problem: der 1.1.22 ist ein Feiertag, somit habe ich keine Chance es zuzustellen.
Muss die Kündigung dann spätestens am 4.1.22 beim Vermieter sein, weil 1.1. Feiertag ist?
7 Antworten
Der 5.1. ist der dritte Werktag.
danke für die schnelle Antwort !
Um fristgerecht zum 31. März 22 gekündigt zu haben, muss deine schriftliche Kündigung (ohne Begründung) spätestens am 5. Januar zugestellt sein. Der ist der 3. WT.
Feiertatg ist Feiertag.
Der 3. Werktag im Janaur 2022 ist demnach der 5.1., nicht der 4.
Problem: der 1.1.22 ist ein Feiertag, somit habe ich keine Chance es zuzustellen.
Persönlich in den Briefkasten einwerfen geht auch an Feiertagen.
Als Werktag gilt allgemein jeder Tag, der nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.
Da der 1.1. Feiertag ist und der 2.1. ein Sonntag, ist erst der 5.1. der dritte Werktag.
danke für die schnelle Antwort ! :)
Spaetestens am 5. Januar. Der 1. Januar ist ein Feiertag, der 2. ein Sonntag. Der 3. Januar ist somit der erste und der 5. Januar der dritte Werktag im Januar.
Falls du die Kuendigung selbst in den Vermieterbriefkasten einwerfen oder durch einen Boten dort einwerfen lassen willst, achte bitte darauf, dass dies noch zu postueblichen Zeiten geschieht. Erfolgt er Einwurf naemlich erst spaeter, gilt erst der naechste Werktag als Zugangstag.
Post wird üblicherweise zwischen 8 und 18 Uhr zugestellt.
Danke :) reicht es aus per Einschreiben die Kündigung an den Vermieter zu schicken?
Am besten vormittags. Nachmittags kann zwar oft auch noch ausreichen, vormittags ist aber sicherer.
Lies dir das hier mal durch: https://www.ahs-kanzlei.de/de/2020-02-zugang-kuendigung-einwurf-briefkasten
reicht es aus per Einschreiben die Kündigung an den Vermieter zu schicken?
Einwurfeinschreiben ist i.d.R. voellig ausreichend. Ich wuerde mich heute am 31. Dezember aber nicht darauf verlassen, dass das wirklich noch bis spaetestens am 5. Januar zugestellt wird.
Bis 18 Uhr
Wenn ES, dann auf keinen Fall mit Rüchschein sondern als Einwurfeinschreiben.
Welche postüblichen Zeiten meinst du ? bis 13 Uhr? Lg