Wohnung kündigen: Bereits in zwei Monaten ausziehen (Formulierung)
Sehr geehrte Community,
ich möchte mein Mietverhältnis kündigen. Es besteht, nach Mietvertrag, die dreimonatige Kündigungsfrist. Nun möchte ich jedoch bereits zum 1. Juni ausgezogen sein, was jedoch bereits in knapp zwei Monaten ist. Im Internet gibt es eine Vielzahl an Mustern von Kündigungsschreiben. Jedoch möchte ich nicht die dreimonatigen Kündigungsfrist einhalten und kann daher diesen Part im Kündigungsschreiben nicht wie folgt formulieren:
Ich kündige hiermit fristgemäß meinen Mietvertrag für die Wohnung in der Musterstraße 40 in 12345 Musterstadt.
Meine Frage:
Wie kann ich anfragen, ob ich nicht "einen Monat früher raus kann"? Es handelt sich um eine große Firma mit einer Vielzahl an Mietwohnungen bundesweit. Ich selber lebe in Bonn, wo Wohnungen ruckzuck "weggehen". Rechtzeitig einen Nachmieter finden wäre demnach kein Problem.
Wie kann ich das Kündigungsschreiben entsprechend formulieren?
Jede konstruktive Antwort bekommt einen DH!
Vielen Dank im Voraus!
11 Antworten
Die Kündigungsfrist ist grundsätzlich einzuhalten; Du kündigst fristgemäß und stellst gleichzeitig die Anfrage, ob der Vermieter damit einverstanden wäre, das Mietverhältnis bereits einen Monat vorher zu beenden (zum 31.05.2015).
Der Vermieter sollte, falls er einverstanden ist, in einer Kündigungsbestätigung die Kündigung bereits zum 31.05.2015 akzeptieren.
Sollte er sich nicht darauf einlassen, kannst Du natürlich ausziehen, aber die Miete für den Monat Juni mußt Du dann zahlen.
Einen Nachmieter muß der Vermieter nicht akzeptieren.
Sinnvoll wäre es allerdings, sich vor der Kündigung mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen - was der Hausmeister sagt ist letztendlich uninteressant...
Größere Vermietungsunternehmen haben oft eine Warteliste von Interessenten, sodaß die Chancen nicht ganz so schlecht stehen...
Dankesehr! Das ist die Antwort die ich suchte.
Klar, die man gerne liest.
nke, dass es nicht klappen wird, weil es eine Gesellschaft ist. Warum sollten die auf Geld verzichten.
Was der Hausmeister sagt oder meint ist nicht relevant, der ist nicht Vertragspartner.
Größere Vermietungsunternehmen haben oft eine Warteliste von Interessenten, sodaß die Chancen nicht ganz so schlecht stehen...
Stimmt, aber deshalb kann der FS die Kündigungsfrist nicht mal eben eigenmächtig um einen Monat verkürzen. Das scheint nämlich für ihn selbstverständlich zu sein.
zunächst ganz offiziell mit der 3. Monatsfrist kündigen und gleichzeitig anbieten einen Ersatz zu suchen; das ist nämlich dein Part. Der VM kann diesen auch ohne Gründe ablehnen. Du kannst zum 01.06 ausziehen, must aber noch für den 3. Monat die Miete und NK zahlen.
Alles richtig bis auf eines:
Du kannst zum 01.06 ausziehen,
Der FS kann jederzeit ausziehen. :-)
ich weiss, habe nur vom FE das Datum übernommen.
Ich kann Dir nur empfehlen vorbeizugehen bei der entsprechenden Stelle für die Vermietung von Wohnungen. Ein persönliches Gespräch in einem Fall wie Deinem ist immer erfolgversprechender als ein Brief oder Anruf. Da erfährst Du möglicherweise auch gleich, ob es Wohnungsinteressenten gibt bzw. eine Warteliste, sodaß Du Deine Chancen gleich vorort abklopfen kannst.
Ausziehen kannst du, wann du willst. Du musst aber die Miete bis zum Vertragsende bezahlen, sofern du mit dem Vermieter nichts anderes vereinbarst. Du solltest also mit ihm sprechen. Ich sehe aber keinen Grund, weshalb der sich darauf einlassen sollte - es sei denn, du stellst einen Nachmieter.
es sei denn, du stellst einen Nachmieter.
Den der Vermieter nicht akzeptieren muss, auch wenn der FS hundert Nachmieter anschleppt.
Natürlich geht es darum, dass ich den Juni nicht mehr zahlen muss. Ich möchte nur wissen, wie ich diese Anfrage im Kündigungsschreiben formuliere. Der Hausmeister sagte mir, dass das kein Problem wäre. 2 Monate wären genug. Nur muss ich mich mit der Kündigung an den Vermieter richten.
Wie willst du in einer Kündigung eine Anfrage stellen!? Das musst du vorher abklären.
Der Hausmeister hat gar nichts zu sagen!
Aber er wird wohl so viel Erfahrung haben, um beurteilen zu können, ob die Verwaltung da üblicherweise mitmacht, weil z.B. eine 20-seitige Interessentenliste da ist.
Es ändert doch nichts an deinem Vertrag. Natürlich ist es möglich, dass schnell ein Nachmieter gefunden wird und du dadurch auch früher keine Miete mehr zahlen musst. Genauso ist es auch möglich, dass eben kein passender Nachmieter gefunden wird und du bis zum Ende deiner Kündigungsfrist zahlen musst. Die Verwaltung wird sich garantiert nicht darauf einlassen, dich früher aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn kein Nachmieter bereit steht.
Jede konstruktive Antwort bekommt einen DH!
Auch welche die Dir nicht gefallen, aber trotzdem richtig sind? :-)
ich möchte mein Mietverhältnis kündigen. Es besteht, nach Mietvertrag, die dreimonatige Kündigungsfrist. Nun möchte ich jedoch bereits zum 1. Juni ausgezogen sein, was jedoch bereits in knapp zwei Monaten ist.
Ausziehen kannst Du jederzeit.
Wie kann ich anfragen, ob ich nicht "einen Monat früher raus kann"? Wie kann ich das Kündigungsschreiben entsprechend formulieren?
Hiermit kündige ich fristgerecht...
Ferner möchte ich mich an der Nachmietersuche beteilgen um ggf. früher aus dem Vertrag zu kommen.
________________________________________________________
Die Gesellschaft kann sich darauf einlassen aber sie muss es nicht.
MfG
Johnny
Dankesehr! Das ist die Antwort die ich suchte. Ich habe nebenbei mit einer Beauftragten des Vermieters gesprochen. Diese sagte mir dasselbe. Der Hausmeister gilt gleichzeitig als "Mann vor Ort", da der Vermieter in Hamburg sitzt. Probleme sollte es keine geben, einen Monat früher auszuziehen, habe ich nun von mehreren Seiten gehört. Vielen Dank!