Kündigungsfrist als Beschäftigte in der Wohnungswirtschaft?
Ich bin jetzt über 5 Jahre in der Mietverwaltung tätig und möchte aus persönlichen Gründen kündigen. Ich hatte erst 2 befristeten Verträge. Gilt die 3 monatige Kündigungsfrist ab dem 1sten Vertrag oder erst ab dem Festvertrag? Wenn erst ab dem Festvertrag, wie lange ist dann die Kündigungsfrist?
2 Antworten
Normalerweise wird dir ein Arbeitgeber keine Steine in den Weg werfen wollen, wenn du mit einer Frist von 4 Wochen kündigst.
Reisende soll man nicht aufhalten.
Ich hatte erst 2 befristeten Verträge.
den 3. auch wieder befristet mit Zweckgrund?
solche Verträge laufen einfach aus und eine Kündigung ist fast ausgeschlossen
ein Blick in den AV sollte reichen, dort stehen die Fristen; sofern du einen Unbefristeten AV hast.
die Betriebszugehörigkeit beginnt am ersten Tag seit Beginn des Jobs; du warst dort ununterbrochen beschäftigt
dass ich diese bitte dem Bundesmanteltarifvertrag entnehmen soll
das wirst beim Arbeitgeber einsehen können
der 3 Vertrag ist ein Festvertrag, da steht nur bei Kündigungsfrist, dass ich diese bitte dem Bundesmanteltarifvertrag entnehmen soll, mein Frage beziehen die 5 Jahre sich auf die ganze Betriebszugehörigkeit oder erst ab dem Festvertrag? das ist für mich unklar