Wenn ich am 30.03. kündige, ziehe ich am 1.6. aus?
Mein Mietvertrag sieht eine 3-monatige Kündigungsfrist vor.
Also kündige ich im März (spätest. 30.) zum 01.06., oder?
Und die Wohnungsübergabe kann ich doch auch am 16.05. schon machen, oder?
8 Antworten
Man kündigt immer zum Monatsletzten, also zum 31.05. in deinem Fall. Dafür muss deine schriftliche Kündigung spätestens am 03.03. (dritter Werktag im März) bei deinem Vermieter vorliegen.
Also am besten entweder persönlich abgeben oder per Einwurf-Einschreiben (niemals Übergabe-ES oder ES mit Rückschein!) verschicken.
Wann die Übergabe erfolgt, musst du mit dem Vermieter abstimmen.
Wenn du zu am 30.03. kündigst, ziehste offiziell zum 30.06. aus. Der 01.06. wären nur 2 Monate :)
Man kündigt immer zum Ende des Monats, damit die neuen Mieter zum 01. reinkönnen.
In selten Fällen geht auch der 15.
Ja Wohnungspbergabe kannst du auch früher machen.
Miete und - sofern vereinbart - Nebenkosten zahlst du natuerlich bis zum Ende des Mietverhaeltnisses, in deinem Beispiel also bis zum 31. Mai. Ob du die Wohnung schon vorher freiwillig zurueck gibst oder nicht, spielt keine Rolle.
Musst du mit dem Vermieter absprechen. Aber im Normalfall musste die komplette Miete zahlen. Und Kündigen kannste im Normalfall nur zum 15. wenn dein Mietvertrag auch zum 15. begonnen hat. Musste schauen was im Mietvertrag steht und mit dem Vermieter bereden.
Deiner schriftliche Kündigung am 25.02.2018 steht nichts entgegen. Die Kündigung erfolgt dann aber zum 31.05.2018 (Monatsende Mai).
Eine Kündigung zum 15.05.2018 kann nur erfolgen, wenn hierzu eine Sondervereinbarung im MV getroffen wurde. In diesem Fall müsste die Kündigung auch bis 03.02.2018 erfolgen.
Kündige doch einfach JETZT schon zum 31.05.
Früher kündigen geht ( bis auf Ausnahmen, z.B. Kündigungsverzicht) eigentlich immer. Nur zu spät darf es nicht sein.
Wennn du das Mietverhaeltnis zum 31.5. beenden willst (1.6. geht nicht), muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 3. Werktag im Maerz zu postueblichen Zeiten beim Vermieter zugehen, also spaetestens am 3. Maerz.
Ausgehend davon, dass nichts Anderes vereinbart wurde, muss deine Kündigung bis 3.2.18 nachweisbar dem Vermieter zugestellt sein um zum 30.4. fristgerecht rechtswirksam erfolgt zu sein.
Der nächstmögliche Termin wäre Zugang bis 3. März mit Kündigungstermin 31. Mai 18.
Gekündigt wird immer zum Monatsende. Das schriftlich und püer Einwurfeinschreiben.
Der nächstmögliche Termin wäre Zugang bis 3. März mit Kündigungstermin 31. Mai 18.
Nein; der nächstmögliche Kündigungstermin ist der 30. April. Dann müsste die Kündigung bis spätestens 3. Februar beim Vermieter eingegangen sein.
Ich denke albatros meint wenn Fragesteller nach dem 3.2.18 kündigt. Dann ist der nächstmögliche Kündigungstermin der 31.5.
Bist du dir sicher?
Die Ausfuehrungen von Albatros sind absolut richtig.
Da wäre auch ich GANZ sicher.
Mietverträge können nur zum Monatsende gekündigt werden.
Kündigst Du am 30.3. endet der Vertrag am 30.6., nicht am 31.5.
BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Also kündige ich am besten am 25. Februar zum 30.05., ok? Und am 18.05. spätestens will ich die Wohnung übergeben. Könnte ich dann auch zum 15.05. kündigen? Weil zwischen dem 15. und 18. mache ich eh' nur noch Räumung und die Schlüsselübergabe. Kann ich dann im Mai nur die halbe Miete bezahlen?