Praxisübernahme Kündigungsrecht?
Hallo Leute. ich habe eine Frage zum Kündigungsrecht. Beruf: Medizinische Fachangestellte.
Am 11.06 haben wir erfahren das unsere Praxis am 01.07 verkauft/übernommen wird. Die Verträge bleiben bestehen.
Ich habe jedoch beschlossen zu kündigen, allerdings ist im Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vor Quartalsende enthalten. Was bedeuten würde das mein Arbeitsverhältnis erst im Oktober endet.
Habe ich ein recht mein Arbeitsverhältnis bis zum 01.07 zu kündigen und am 15.07 in einer neuen Praxis anzufangen?
Vielen Dank im Voraus.
Ich versuche eine Kündigung zu schreiben allerdings fällt mir das nicht einfach, gerne würde ich mich über eine Kündigung Vorlage freuen.
Mit freundlichen grüßen.
7 Antworten
Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nicht,
gemäß § 613a (6) BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html) hättest Du spätestens 1 Monate nach Bekanntgabe der Praxisübernahme der Übernahme deines Arbeitsverhältnisses widersprechen können.
Dann wäre dein Vertrag bei deinem alten Chef "hängen" geblieben.
In der Praxis hätte er dann die Kündigung ausgesprochen, allerdings wäre das auch nicht schneller gegangen als wenn Du selbst kündigst.
Der Chef hätte mit Begeisterung einen Aufhebungsvertrag zum 14.07. unterschrieben.
Eine Firmenübernahme ändert erst einmal nichts an bestehenden Verträgen. Der Erwerber kauft diese praktisch mit.
Natürlich kommt es in einem Kleinbetrieb wie einer Arztpraxis auch auf das persönliche Verhältnis der Betroffenen an.
Fristgerecht können dann auch Verträge gekündigt werden. In der Regel greift das Kündigungsschutzgesetz da nicht. Trotzdem müssen Kündigungen des Arbeitgebers begründet werden.
Besprich mit Deinem jetzigen (!) Arbeitgeber, das ihr zum 30.06. einen Aufhebungsvertrag macht ... dann bist Du bei dem Betriebübergang nicht dabei udn kannst eine neue Stelle antreten - allerdings wirst Du für die fehlende Zeit kein Alg1 bekommen, sondern eine Sperrzeit, das heißt keine Leistungen
alternativ konntest Du mit dem Erwerber (falls er sich darauf einlässt) ein Aufhebungsvertrag zum 14.07. schliessen ...
beide Vartianten setzen "sprechen" mit den anderen Beteiligten voraus ...
Nein. Du musst die Kündigungsfrist einhalten. Aber vielleicht ist eine Absprache mit dem neuen Praxisbetreiber ("Chef") möglich, der einer vorzeitigen Kündigung zustimmen könnte.
Also 01.07. wird garantiert schonmal nichts, das würde ja sogar die 1 monatige Kündigungsfrist untergraben, die überwiegend zu tragen kommt.
Allerdings würde ich es einfach mal menschlich versuchen. Es ändert sich etwas nicht ganz Unerhebliches in der Praxis, es finden Veränderungen statt, du möchtest auch gerne etwas verändern. Rede mit deinem neuen Chef, dass du gerne gehen würdest - ihn aber eben auch nicht sitzen lassen willst (und auch nicht kannst/darfst), aber er Bemühungen anstellen könnte, sich in den nächsten 1-2 Monaten nach Ersatz für dich umzusehen. Das ist menschlich und fair für alle Beteiligten.