Kündigungsfrist Fielmann Nulltarif-Versicherung
Ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist der Fielmann Nulltarif-Versicherung. Im Vertrag steht unter "Vertragsbeendigung" folgendes:
"Sie können den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Die HanseMerkur kann das Versicherungsverhältnis nur zum Ende des dritten Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen."
Ich bin etwas irritiert. Gilt jetzt eine Kündigungsfrist von einem Monat? Oder beträgt die Frist vier Monate, wenn man z.B. seit vier Jahren versichert ist und kündigen möchte?
Hoffe, dass mir jemand behilflich sein kann :)
6 Antworten
Ein Vertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden.
Für Dich heißt das, Du kannst einen Monat vor Ablauf eines jeden Versicherungsjahres schriftlich kündigen.
Die HanseMerkur kann erst zum Ende des dritten Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen
ICH danke Dir :)
Also erst Mal Danke für die vielen Antworten.
Mich hatten die zwei verschiedenen Fristen irritiert. Also wenn ich den Vertrag selber kündigen will, beträgt die Frist einen Monat. Wenn die HanseMerkur selber den Vertrag kündigen will, macht sie das erst nach dem dritten Jahr mit einer Frist von drei Monaten.
Und da lag der Haken, denn ich habe gedacht, dass nur ich den Vertrag kündigen kann und so entstand für mich der Eindruck, dass sich die Frist mit den Versicherungsjahren summiert (es gibt ja auch solche Fälle).
Nochmals Danke an alle :)
Das bedeutet du musst mind. 1 Monat vor Ende des Versicherungsahres die Kündigung einreichen damit diese wirksam ist. Der Vertrag bleibt noch das ganze restliche Versicherungsjahr bestehen.
1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
Da steht doch nirgends, dass sich das summiert, wenn man länger Kunde ist?
Nein, das heißt: einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen...
Danke:)