Überfall bei der Arbeit, ist das ein Härtefall damit ich sofort ohne Kündigungsfrist kündigen kann?
Ich wurde bei der Arbeit (Hotelfachfrau) überfallen und habe nun eine posttraumatische Belastungsstörung. Abends arbeiten kommt für mich nicht mehr in Frage. Das findet mein Chef allerdings nicht so lustig und ichmüsste nun bald wieder Spätschicht machen.
Nun habe ich glücklicherweise einen anderen Job gefunden bei dem ich keine Spätschicht machen muss.
Muss ich die 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten oder gilt das als Härtefall? Kann ich direkt kündigen und gehen?
7 Antworten
Sicher wird die dein Arzt die posttraumatische Belastungsstörung bescheinigen und darüber hinaus, dass du deshalb nachts nicht mehr arbeiten kannst. Damit solltest du zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und dich beraten lassen. Das kann nicht soviel kosten, aber du hast deinem Chef gegenüber handfeste Argumente, warum du die vier Wochen Kündigungsfrist nicht einhalten musst und sofort gehen kannst, weil er sich weigert, dich nur am Tage arbeiten zu lassen. Hinzu kommt, dass du sicher den Ort des Überfalls als Belastung empfindest.
Härtefälle bei Kündigungen gibt es meines Wissens nicht. Es gibt nur eine fristlose oder eine gemäß Arbeitsvertrag fristgerechte Kündigung. Für eine fristlose Kündigung gibt es hier meines Erachtens keinen Grund.
Du hast einen anderen Job gefunden. Wenn der neue Arbeitgeber den Arbeitsvertrag schon unterzeichnet hat, so dass du dir der Stelle hundertprozentig sicher sein kannst, kannst du deinen alten Arbeitgeber um Auflösung des Vertrages bitten. Er kann zustimmen, muss es aber nicht. Es könnte sogar (in Einzelfällen) sein, dass er Geld von dir haben will, beispielsweise für die Kosten, um Ersatz für dich zu suchen. Das solltest du aber ablehnen.
Alternativ kannst du dich von deinem behandelnden Arzt für die bevorstehenden Nachtdienste krankschreiben lassen.
Viel Glück!
Wenn du bereits eine neue Stelle hast, steht doch einem Aufhebungsvertrag nichts im Weg. Dein Arbeitgeber wird wohl wissen, dass du mit dieser Belastungsstörung auch jederzeit "krank geschrieben" werden kannst.
Bitte Deinen Chef um einen sofortigen Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen. Ansonsten musst du wohl die Kündigungsfrist einhalten, denn das Arbeiten an sich ist dir ja nicht unmöglich.
Sofortiger Aufhebungsvertrag? Zu wann? Vier Wochen vorher? Wer zahlt dann die Zeit bis zum Beginn der neuen Arbeitsstelle? Das Arbeitsamt sicher nicht - und der AG dann auch nicht..
SO EINFACH IST ES LEIDER NICHT !!!!!!!!!!!!
Nein, das ist kein Grund für eine fristlose Kündigung, du musst dich an die Fristen halten. Kannst aber versuchen, mit dem AG einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.
Alternativ dich krankschreiben lassen
Stimmt, aber dann müsste ich wenigstens nicht mehr nachts arbeiten bis ich meine neue Arbeit antrete.
Deswegen auch der Hinweis auf den Aufhebungsvertrag.
Deswegen auch der Hinweis auf den Aufhebungsvertrag.
Krank schreiben lassen ist keine Möglichkeit, in einem anderen Job neu anzufangen und darum ging es ja in erster Linie, wenn ich das richtig verstanden habe.