Kündigungsfrist nach §15 MTV Versicherung

4 Antworten

Ich habe aber einen Link gefunden, wo die Kündigung §15 MTV zu finden ist:

http://www.felser.de/blog/kuendigungsfrist-nach-dem-mtv-privates-versicherungsgewerbe/

Wenn du früher aus deinem Vertrag entlassen werden willst, dann müsstest du mit deinem Chef einen Aufebungsvertrag besprechen.

Muss die Kündigungsfrist eingehalten werden?

Nein. Der Inhalt eines Aufhebungsvertrags ist weitgehend frei. Es ist daher möglich, den Zeitpunkt der Beendigung beliebig festzulegen, also auch unter Verlängerung oder Verkürzung der Kündigungsfrist.

Für den Arbeitnehmer ist das von Vorteil, wenn er möglichst schnell aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden will (z.B. weil er ein anderes Stellenangebot hat).

Auch für Arbeitgeber kann eine schnelle Beendigung von großem Interesse sein, weshalb gelegentlich Anreize durch eine höhere Abfindung versprochen werden.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sollte aber vorher sehr gut durchdacht werden! Wenn nämlich die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld erforderlich ist, kann dies nicht nur eine Sperrzeit auslösen, sondern auch die Höhe des Arbeitslosengeldes beeinflussen (siehe unten: Welche Folgen hat der Aufhebungsvertrag für das Arbeitslosengeld?).

Quelle: Gib nach dem www "kuendigungsanwalt.de/aufhebungsvertrag" ein.

gandalf87 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 18:49

Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen. Klar werde ich erst Kündigen wenn ich den neuen Unterschrieben habe. Danke!

gandalf87 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 18:45

Aber wenn ich einfach aus ordentlichem Grund kündigen will, reicht es doch nach §15 Abs. 1 Aus die vierteljährliche Kündigungsfrist einzuhalten oder erwarten mich da noch Konsequenzen ? Danke

BarbaraAndree  16.07.2015, 18:46
@gandalf87

Warum Konsequenzen, wenn du fristgerecht kündigst? Das ist doch normal. ABER du soltest das erst durchziehen, wenn du den Arbeitsvertrag bei der neuen Firma unterschrieben hast und nicht früher. Sonst stehst du nachher ohne Arbeit da.

Dein Vertrag läuft automatisch zum Tremin (wohl 31.12.2015) aus. Wenn Du früher gehen willst, kann Dir der AG die Kosten für die Neubesetzung fordern.

gandalf87 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 18:51

Nicht wenn ich fristgerecht kündige.

gandalf87 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 18:43

Wirklich? Aber maximal bis zu der Höhe eines Bruttogehalts oder? Könntest du mir noch deine Quelle nennen. Danke

Ich finde, dass Paragr.  15 Abs. 1 dir ganz klar deine Kündigungsfrist nennt! 6 Wochen zum Quartal.

gandalf87 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 18:41

Danke, ich dachte auch dass es dann ja nur die verlängerte Kündigungsfrist zu beachten gibt. Wurde von einer anderen Seite stark irritiert...

Kündigungsfrist nach §15 MTV Versicherung 

der Text ist doch eindeutig:

§ 15 Kündigung, Altersgrenze

1. Die Kündigung ist nur zum Vierteljahresschluss zulässig. Die

Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.

Also nächste Kündigungsmöglichkeit wäre dann zum 30.09.2015 mit einer Frist von mindestens 6 Wochen. 

Hier findest Du den kompletten MTV:

http://www.agv-vers.de/tarifpolitik/tarifvertraege.html