Arbeitsvertrag Kündigen Hilfe?

8 Antworten

Bin selbst nicht ganz fit indem Thema. Dein letzter Arbeitstag wäre der 31.03 also müsstest du zum 31.03. kündigen und die Kündigung muss spätestens am 03.03. bei deinem Arbeitgeber sein.

Wenn Du sie selbst abgibst, lass Dir auf jedenfall den Erhalt auf einer Kopie bestätigen!

peterobm  20.02.2019, 19:10

Ich habe letzte woche diese Kündigung abgegeben

auch mit diesem Datum ist die Kündigung rechtswirksam; ist nur ein kleiner Schreibfehler der nicht ins Gewicht fällt, was gewollt ist, geht klar hervor

Er hat recht, Du hättest zum 31.03. kündigen müssen.

Schreibe eine neue Kündigung zum 31.März, bei 4 Wochen kündigungszeit reicht das noch.

das kann der meister gar nicht entscheiden.

er ist weder die Personal- noch die Rechtsabteilung.

IceLeek 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 19:01

Sowas gibt es bei uns nicht er ist alles

stern311  20.02.2019, 19:04
@IceLeek

gehört ihm die firma?

er möchte den fristgerechten eingang der kündigung jetzt bestätigen.

der fehler wird im Nachgang ausgebessert.

Das ändert nichts am fristgerechten zugang.

der ist erfolgt.

stern311  20.02.2019, 19:08
@stern311

du hasst gekündigt.

der zugang ist erfolgt.

der austritt ist zum 01.04.19

Das Bild ist unscharf. Aber dann schreib doch einfach ne neue Kündigung.

Hiermit kündige ich fristgemäss zum 31.03.

Fertig. Begründen musst du deine Kündigung nicht. Also schreib keine Romane.

du kündigst erst am 1.04. also hat dein Meister recht

peterobm  20.02.2019, 19:07

Quatsch - er schreibt ZUM 01.04. - mit Lupe ist es lesbar

newcomer  20.02.2019, 19:02

richtig formuliert wäre 'zum frühestmöglichen Zeitpunkt' z.B. 01.03. dann wärest du am 01.04. frei gewesen

newcomer  20.02.2019, 19:05
@newcomer

wie berlina76 schon gut erwähnt hat schreibste neue Kündigung und zwar zum 01.03.2019. Dann hast du noch 28 Tage dort zu arbeiten und wärest am 01.04. für neuen AG zur Verfügung