Kündigung wegen Weihnachtsfeier?
Hallo zusammen! Ich bin zurzeit Azubi im 1. Lehrjahr und demnach noch in der Probezeit und wollte mal nachfragen ob es ein Grund wäre bei nicht erscheinen auf der Weihnachtsfeier gekündigt zu werden.
Folgendes Problem: Der Grund weshalb ich nicht erscheinen kann ist die sehr unzuverlässige Bus/Bahn Verbindung welche es mir leider nicht möglich macht irgendwie wieder nach Hause zu kommen. Innerhalb vom Betrieb fährt leider auch keiner in meine Richtung.
11 Antworten
Nein, das ist kein Kündigungsgrund. Normalerweise ist die Teilnahme an Weihnachtsfeiern sowieso freiwillig, weil sie außerhalb der normalen Arbeitszeit stattfinden.
Du solltest aber insbesondere deinen Chef und, wenn du es möchtest, deine Kollegen VORHER über den Grund informieren. Tust du es nicht, könnten deine Kollegen denken, du willst nichts mit ihnen zu tun haben. Das macht einen schlechten Eindruck.
Da der Fragesteller noch in der Probezeit ist, bedarf es keiner Begründung, wenn das Ausbildungsverhältnis gekündigt wird.
Wenn Du die Weihnachtsfeier Deines Betriebs nicht besuchst, ist das kein Kündigungsgrund. Nachdem Du auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bist, wird Dir das auch niemand übel nehmen.
Wenn Du die Feier trotzdem gerne besuchen willst, läßt sich vielleicht eine Übernachtung bei einem anderen Azubi oder Kollegen arrangieren. Du kannst ja mal fragen, ob jemand dazu bereit wäre. Aber nur dann, wenn Du tatsächlich auf die Feier gehen willst. Zwingen brauchst Du Dich nicht.
Giwalato
Es ist kein Kündigungsgrund. Teilnahme an Betriebsfeiern ist freiwillig, jedoch wird es manchmal negativ gewertet, nicht daran teilzunehmen... Können dich nicht z.B. deine Eltern abholen o.ä.?
Niemals! Die Weihnachstfeier findet in deiner Freizeit statt. Dies ist eine freiwillige Veranstaltung. Deine Freizeitplanung kann dein Arbeitgeber nicht beeinflussen.
Bedanke Dich für die Einladung und sage das Du an diesem Tag familär gebunden bist.
Schon bist Du raus aus der Feiergeschichte :-)
Warum lügen? Dafür gibt es keinen Grund.
wenn es keine Veranstaltung während der Arbeitszeit ist, kann man nicht gezwungen werden, daran teilzunehmen
Ich bin auch froh, daß ich manche Kollegen in meiner Freizeit nicht auch noch sehen muß
Hier mal ein Beitrag aus der "Zeit"
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-11/faq-arbeitsrecht-weihnachtsfeier