Kündigung in Probezeit: besser in "gegenseitigem Einvernehmen"?
Hallo,
am Freitag wurde mir seitens meines Betriebes nach drei Monaten (Probezeit: 6 Monate) das Arbeitsverhältnis gekündigt. Für die nächsten 14 Tage bin ich nun freigestellt. Nun habe ich mich gefragt: welche Form der Kündigung ist in Hinblick auf zukünftige Bewerbungen die Beste? Wäre es besser in "gegenseitigem Einvernehmen" die Stelle beendet zu haben?
Ich frage, weil es, so wie ich meinen Chef einschätze, sicherlich möglich wäre ihn diesbezüglich um eine Änderung der Kündigungsart zu bitten.
Danke für eure Tipps/Hinweise!
4 Antworten
Natürlich wäre das bei einer neuerlichen Jobsuche etwas günstiger! Allerdings will die Argumentation dafür auch gut überlegt sein! Warum wurde in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt? Was hat nicht gepasst?
eine Kündigung während der Probezeit ist immer nicht so toll; wenn Du rechtzeitig einen vernünftigen anderen Job findest, ist selber Kündigen auch im Hinblick auf künftige Jobs eher stärker. Ggf. lässt man die drei Monate im Lebenslauf sogar lieber weg - die Frage nach dem warum sind Sie gegangen sollte man flüssig beantworten können. Fürs Arbeitslosengeld kann die eigene Kündigung ein Sperrgrund sein (auch die Einvernehmliche Auflösung). Ggf. tatsächlich mal vorab mit der Agentur für Arbeit sprechen.
Eine "Kündigung" im gegenseitigen Einvernehmen gibt es nicht, wohl die Auflösung des Arbeitsvertrages. Eine Kündigung innerhalb der Probezeit bedeutet, das du den Anforderungen des Betriebes nicht entsprochen hast. Entweder bist du im falschen Beruf gelandet oder du bringst einfach nicht die erwartete Leistung.
Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen seitens des AG und AN gekündigt werden.
Für weitere Bewerbungen ist dies nicht relevant.