Ausbildungsbetrieb wechseln. Grund nicht genug Geld?
Hallo, wenn ich meinen Ausbildungsbetrieb wechseln möchte sollte ich einen Grund bei dem Betrieb den ich verlasse abgeben. Ist die Begründung, dass ich einfach zu wenig Ausbildungsvergütung erhalte, ausreichend ?
Ich bin aus der Probezeit raus und möchte zu Beginn des 2.Lehrjahres wechseln. Ein Grund dafür ist unter Anderem ja wirklich, das ich nicht genug/nicht viel bekomme. (Auch werde ich schlecht ausgebildet)
Hoffe ihr habt da eine Idee. Danke
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Ist die Begründung, dass ich einfach zu wenig Ausbildungsvergütung erhalte, ausreichend ?
Nein, das reicht nicht.
Nach der Probezeit kannst Du die Ausbildung nur aus "wichtigem Grund" fristlos kündigen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz).
Dass Du in einem anderen Betrieb eine höhere Ausbildungsvergütung bekommen würdest, ist kein "wichtiger Grund). Ein wichtiger Grund wäre z.B., wenn Dein Ausbilder keine Berechtigung zur Ausbildung hätte, wenn Du öfter kein Geld bekommen würdest oder wenn Dich Dein Ausbilder beleidigt.
Mit der Frist von vier Wochen kannst Du nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG kündigen, wenn Du die Ausbildung aufgeben willst oder eine andere Ausbildung beginnen möchtest.
Wenn Du begründen/belegen kannst dass Du schlecht ausgebildet wirst, kannst Du Dich auch an die zuständige Kammer (z.B. IHK) wenden, als Gewerkschaftsmitglied, kannst Du Dich dort auch mal beraten lassen.
Hast Du eigentlich schon einen Betrieb gefunden, bei dem Du Deine Ausbildung fortsetzen könntest? Falls ja, kannst Du Deinen jetzigen Ausbildungsbetrieb auch nach einem Aufhebungsvertrag fragen. Der kann auch ohne Grund zu jedem Termin geschlossen werden. Vielleicht willigt der AG ein, weil er einen "unwilligen" Azubi wahrscheinlich nicht weiter ausbilden möchte
Um einen Aufhebungsvertrag abzuschließen müssen sowohl der AG als auch der AN/Azubi mit der Beendigung des Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses einverstanden sein.
ist mein aktueller Betrieb dazu verpflichtet diesen Vertrag aufzulegen bzw. muss er darauf eingehen ?
Nein, muss er nicht.
Man kann den AG nur um einen Aufhebungsvertrag bitten und hoffen, dass er damit einverstanden ist.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, ein Aufhebungsvertrag eine beiderseitige.
Ich kenne mich auf dem Themengebiet nicht wirklich aus, würde jedoch sagen schon.
Schreibe einfach noch dazu, das du die Ausbildung nicht so toll findest und vielleicht auch einfach mal gucken möchtest wie das in einem anderen Betrieb abläuft. Das könnte einem auch noch im späteren Berufsleben helfen.
Am besten lässt du dich dazu noch mal beraten, z. B. von der IHK.
Nach der Probezeit kann eine Ausbildung nur gekündigt werden wenn du entweder einen anderen Beruf erlernen möchtest oder komplett die Ausbildung aufgibst. Im neuen Betrieb bei gleichem Beruf müsstest du also wieder ganz von vorne beginnen.
Alle Informationen gibt dir der Fachlehrer für Sozialkunde oder die zuständige Kammer (IHK oder HWK).
Im neune Betrieb wird mir wahrscheinlich meine bisherige Ausbildungszeit angerechnet, wenn ich zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag einleite
Du weisst aber schon, dass ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs jetzt nur noch ueber einen Aufhebungsvertrag moeglich ist und somit nur geht, wenn der alte Ausbildungsbetrieb auch damit einverstanden ist, oder?
Mit einer Kuendigung deinerseits geht das ja nach Ablauf der Probezeit nicht mehr.
Hallo,
das ist kein Grund, da du dieses Entgelt bewusst angenommen hast.
Lass dich am besten von der IHK oder Kreishandwerkerschaft dazu beraten.
Danke erst einmal. Ist das nicht mal ausreichend, wenn ich erst im Nachhinein gemerkt habe, dass das Geld nicht zum Leben reicht? Bin zu Beginn nämlich davon ausgegangen :)
Nein, dann ist das deine Fehleinschätzung und eben auch dein Fehler. Dafür kann dein Arbeitgeber bzw. Ausbidungsunternehmen nichts.
Hallo, wie genau sieht das mit dem Aufhebungsvertrag aus? Was bedarf es für so einen Vertrag und ist mein aktueller Betrieb dazu verpflichtet diesen Vertrag aufzulegen bzw. muss er darauf eingehen ?