Kündigung während der Ausbildung - Recht auf Abfindung?
Hallo, wenn man während der Ausbildungszeit (nach der Probezeit) gekündigt wird, was ohne hin schon schwer für denn Arbeitgeber ist ist, hat man dann ein Recht auf Abfindung? Mein Lehrer meinte solange man kein Auflösungsvertrag unterschreibt, bekommt man eine Abfindung. Stimmt das?
11 Antworten
Ein grundsätzliches Recht auf eine Abfindung hast du nicht.
Allerdings sind Ausbildungsverträge die am besten geschützten Arbeitsverträge, die es gibt. Demnach darf dir nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.
Gewalt, Diebstahl oder Offenbarung von Betriebsgeheimnissen wären gute Beispiele für wichtige Gründe.
Sollte dieser wichtige Grund nicht gegeben sein, kannst du einen Aufhebungsvertrag aushandeln. In diesem kannst du auch eine Abfindung festsetzen.
Ist auch verschenkte Lebenszeit. Jedoch wenn dein Ausbildungsbetrieb dich nicht mehr will und du dort noch mehr als zwei Jahre arbeiten musst.. keine gute Idee.
Eine gute Idee wenn keine Alternative besteht allemal - finde ich sagen wir so durchbeißen wird er sich überall müssen -die haben auch nichts davon wenn sie ihn nur unter Druck setzen....
Handelskammer informieren und Beratung suchen. Eventuell kann der Betrieb einfach gewechselt werden.
Handelskammer informieren und Beratung suchen. Eventuell kann der Betrieb einfach gewechselt werden.
Gute Idee da wäre ich auch dabei - alles Andere ist doch quasi das berufliche Karriere-aus
So drastisch würde ich es jetzt auch nicht sehen ^^
Es wird zumindest nicht einfacher ....
Ich bin immer wieder erstaunt, was für einen Unsinn manche Lehrer von sich geben.
Ein Azubi kann nach der Probezeit nur aufgrund schwerwiegender Verstöße gekündigt werden (dafür gibt es logischerweise keine Abfindung) oder aus betriebsbedingten Gründen (Wenn das Unternehmen Pleite ist).
Ist letzteres der Fall, wäre es möglich, dass - je nach Unternehmen - ein Sozialplan ausgearbeitet wird, aus welchem sich ggfs. eine Abfindung ergibt.
Mein Lehrer meinte solange man kein Auflösungsvertrag unterschreibt, bekommt man eine Abfindung
Dann eher umgekehrt. Man kann in einem Auflösungsvertrag eine Abfindung vereinbaren.
Mein Lehrer meinte solange man kein Auflösungsvertrag unterschreibt, bekommt man eine Abfindung.
Sorry - aber dieser Lehrer sollte sich sein "Lehrgeld" wieder auszahlen lassen.
Es gibt keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.
https://www.berufsstrategie.de/nachrichten-jobwelt-bewerbung/WerhatAnspruchaufAbfindung.php
Und nachdem speziell bei der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses i.d.R. nur 2 Gründe in Betracht kommen
- massives Fehlverhalten des Auszubildenden
- oder Unternehmensinsolvenz
steht das Thema Abfindung wohl kaum im Raum. Und wird seitens des Ausbildungsbetriebes ein Aufhebungsvertrag angeboten - wird dann auch meist eine Abfindung angeboten. Bei einer Eigenkündigung gibt es wohl grundsätzlich keine Abfindung.
Es gibt nur in Fällen von Diebstahl, dauerndes Wegbleiben, lügen, etc., die Möglichkeit einen einseitig (vom Ausbilder) den Ausbildungsvertrag aufzulösen. Daher denke ich aus welchem Grund sie Dich kündigen, muss da geklärt werden. Da wird vielleicht sogar sofort "das Recht" auf Entschädigung wegfallen ....
Es gibt keinen Grund der in der Ausbildung liegen könnte also Fehler etc . Dich zu kündigen !
Ich würde unbedingt versuchen die Ausbildung fortführen zu dürfen . Wie will man sowas dem nächsten Betrieb erklären ???
So pauschal würde ich das nicht unterschreiben.
Fakt ist: Nach der Probezeit ist dem Ausbilder die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nur aus wichtigem Grund möglich.
Wer dem Ausbilder einen solchen Grund liefert (z.B. Diebstahl) hat natürlich keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Auf eine Abfindung kann man sich jedoch einigen, wenn man einen Aufhebungsvertrag aushandelt.
.....dennoch tun würde ich das keinesfalls - schon im Hinblick auf nachfolgende Arbeitgeber .