FSJ Kündigung ungültig?

4 Antworten

War das eine Probezeit Kündigung?

Dann muss man eben keine Kündigung begründen..

SaniOnTheRoad  31.03.2020, 22:34

Auch außerhalb der Probezeit eines FSJ ist pauschal keine Begründung notwendig - die Bestimmungen des KSchG gelten für ein FSJ nicht, da FSJler keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind.

MrLove100 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 22:33

Nein Probezeit ist rum

Ja, es braucht einen Grund. Und einen Grund werden sie auch haben.

MrLove100 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 22:02

Aber bisher haben sie keinen konkreten Grund. Also ist nach bisherigem Stand die Kündigung wirkungslos?

FSJ Kündigung ungültig?

Die Kündigung ist immer noch gültig.

 Im Vertrag steht im Punkt "Kündigung" das man bei wichtigem grund fristlos gekündigt werden kann, und das man innerhalb von 4 Wochen Frist das verhältnis vorzeitig beendet werden kann.

Heißt also: bei wichtigem Grund kann fristlos gekündigt werden (hier unter Nennung des Grundes auf Aufforderung) - in den übrigen Fällen kann eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von vier Wochen erfolgen.

Es gibt in letzterem Fall keine Grundlage, einen Grund verpflichtend zu nennen.

Jedoch steht im Punkt 2 "Dauer des FSJ" folgendes; "Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verändert oder aufgelöst werden".

In diesem Punkt geht es um eine einvernehmliche Veränderung (der Vertragslaufzeit) oder die einvernehmliche Auflösung der Vereinbarung, nicht um eine Kündigung. Passt also nicht, da anderes Thema.

Das bedeutet doch, da im Punkt "Kündigung" NICHT steht das es KEINEN Grund zur Kündigung braucht, das Punkt 2 Besagt das eine Grundlose Kündigung nicht gültig ist oder?

Nein, das bedeutet es nicht. Nicht zutreffende Dinge müssen nicht genannt werden, die daraus folgende Ableitung entbehrt sich jeder Grundlage.

Du kannst es Drehen und Wenden wie Du möchtest - am Ende des Tages wird die Kündigung berechtigt sein und Dir wird kein Gefallen getan, wenn Du um einen FSJ-Platz kämpfst, bei dem dich Träger und Einsatzstelle aus irgendeinen Grund nicht haben wollen...

LG

MrLove100 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 22:37

Es geht klar um die Laufzeit des Vertrages und einen Aufhebungsvertrag oder Kündigung. Also warum sollte es nicht bedeuten das sie keinen Grund nennen müssen? Sie sagen bei Kündigung ja nicht das sie ohne Grund kündigen können.

SaniOnTheRoad  31.03.2020, 22:43
@MrLove100

Und nochmal:

Es geht klar um die Laufzeit des Vertrages und einen Aufhebungsvertrag

Beides Entscheidung in Einvernehmen, heißt: Beide Seiten damit Einverstanden.

oder Kündigung.

Um die geht es eben nicht. Deshalb ist Sie nicht gerade rein zufällig unter einem separaten Punkt genannt.

Kündigung ist eine einseitige Vertragsauflösung.

Also warum sollte es nicht bedeuten das sie keinen Grund nennen müssen? 

Zwei unterschiedliche Punkte, die aus rechtlicher Sicht wenig bis gar nichts gemeinsam haben. Dazu sind sie vollkommen bewusst an unterschiedlichen Stellen der Vereinbarung genannt.

Es bedeutet, dass sie keinen Grund nennen müssen, weil die Vereinbarung es für die Kündigung eben nicht fordert.

Sie sagen bei Kündigung ja nicht das sie ohne Grund kündigen können.

Müssen sie auch nicht.

Und nochmal:

Nicht zutreffende Dinge müssen nicht genannt werden, die daraus folgende Ableitung entbehrt sich jeder Grundlage.

Heißt:eine Verpflichtung kannst Du aus dem Nichtvorhandensein einer Formulierung nicht ableiten.

MrLove100 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 22:47
@SaniOnTheRoad

1. Steht dort das Einvernehmen ODER wichtiger Grund und 2. Ist das Wort "Auflösen der Vereinbarung" das selbe wie eine Kündigung

SaniOnTheRoad  31.03.2020, 22:51
@MrLove100

Sei mir nicht böse, aber so ein wenig schwer von Begriff scheinst Du schon, oder irre ich?

1. Steht dort das Einvernehmen ODER wichtiger Grund

Es ist schön, dass es dort steht. Es betrifft allerdings immer noch nicht die Kündigung. Hat damit nichts zu tun, nix, null, nada, zero.

2. Ist das Wort "Auflösen der Vereinbarung" das selbe wie eine Kündigung

Nein, immer noch nicht.

"Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verändert oder aufgelöst werden"

Aufhebungsvertrag = Entscheidung in Einvernehmen, heißt:Beide Seiten damit Einverstanden.

Kündigung = einseitige Vertragsauflösung.

MrLove100 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 22:54
@SaniOnTheRoad

Deswegen steht doch dort Oder, entweder sie sind beide einverstanden oder der Träger hat einen Wichtigen Grund weshalb er es einseitig auflösen kann. In wie fern verstehe ich das denn falsch? Wenn da kein Oder stehen würde, würde ich es ja verstehen aber...

SaniOnTheRoad  31.03.2020, 23:00
@MrLove100
In wie fern verstehe ich das denn falsch?

Es steht - Achtung, dein Zitat - unter Punkt 2 "Dauer des FSJ" und hat demnach nichts mit der Kündigung zu tun.

Das "oder", sprich der wichtige Grund bezieht sich hier auf die Seite des Freiwilligendienstleistenden. Der kann nämlich entscheiden zu verkürzen - nicht der Träger oder die Einsatzstelle.

Sprich: findet er während des FSJ einen Ausbildungs- oder Studienplatz, kann das FSJ einseitig zu Gunsten des Freiwilligen verkürzt werden. Deshalb heißt der Punkt auch "Dauer des FSJ", und nicht "Kündigung".

Hat mit der Kündigung, die nach einem anderen Punkt erfolgt, nichts zu tun.

MrLove100 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 23:13
@SaniOnTheRoad

Das ist doch aber Auslegungssache wenn das nicht erläutert ist von wessen Seite das ausgeht oder? Eine Kündigung kann ja auch beidseitig sein

SaniOnTheRoad  31.03.2020, 23:16
@MrLove100

Ich glaube, wenn Du einfach ein Foto der Vereinbarung (ohne Persönliche Daten, ohne Träger, ohne Einsatzstelle) einstellst, kann dir besser geholfen werden.

Denn die halbgaren Zitate à la "Im Vertrag steht im Punkt "Kündigung" das man bei wichtigem grund fristlos gekündigt werden kann, und das man innerhalb von 4 Wochen Frist das verhältnis vorzeitig beendet werden kann. " machen eine halbwegs korrekte Antwort wirklich nicht leicht.

Dass das "man" so klingt wie "der Träger kann", sei schon mal vorab erwähnt.

pony  31.03.2020, 22:25

er/sie macht das fsj in einem krankenhaus.

der kündigungsgrund dürfte auf der hand liegen.

SaniOnTheRoad  31.03.2020, 22:28
@pony
der kündigungsgrund dürfte auf der hand liegen.

Macht aus meiner Sicht allerdings wenig Sinn - dann wäre der "wichtige Grund" für eine fristlose Kündigung zweifellos gegeben und es wäre sinnvoller, das FSJ direkt zu beenden, statt erst in vier Wochen.

Ich vermute - gerade in Hinblick auf die anderen Fragen des FS zu dem Thema - andere Gründe...

pony  31.03.2020, 22:31
@SaniOnTheRoad

es hat keiner zeit für die beaufsichtigung des fsj-lers. das würde genügen.

man kann auch den resturlaub noch einrechnen und den fsj-ler dann nicht mehr einsetzen. das ist klüger, als jemand mit einem handicap derzeit gleich rauszusetzen.

die corona pandemie kann ein solcher wichtiger grund sein.

aber das sollte auch kommuniziert werden. ein beenden ohne einen genannten grund ist in deinem lebenslauf unvorteilhaft. daher bitte um eine kündigung, in der der grund vermerkt ist.

MrLove100 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 22:04

Mir geht es gerade erstmal darum, ob die Beendigung, nach meinem Vertrag ungültig ist, oder nicht.

pony  31.03.2020, 22:05
@MrLove100

es steht scheinbar nicht in deinem vertrag, dass der kündigungsgrund auch genannt werden muss.

die kündigung dürfte gültig sein.

frag beim träger und nicht beim arbeitgeber nach.

was machst du genau in deinem fsj?

MrLove100 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 22:07
@pony

Bin im Krankenhaus. Naja also wenn nach Vertrag ein Grund vorliegen muss, dann müssen sie den ja logischerweise auch nennen.

pony  31.03.2020, 22:24
@MrLove100

steht da, dass sie ihn nennen müssen? wenn nicht, muss der grund nur vorliegen. was du logisch findest und diskutieren willst, ist dabei nicht relevant.

der grund dürfte sein, dass sie die verantwortung für dein leben und deine gesundheit nicht mehr tragen können wegen des corona virus. du wirst deinen restlichen urlaub noch nehmen müssen und wirst wohl den rest der zeit nicht mehr eingesetzt.

bitte darum, den kündigungsgrund in der kündigung zu kommunizieren, damit es deinem weiteren lebenslauf nicht schadet.

MrLove100 
Beitragsersteller
 31.03.2020, 22:38
@pony

Also dann müssten alle FSJler gekündigt werden, sprich etwa 30 Personen im Krankenhaus (was nicht getan wird)