Kündigung auf ärztlichen Rat Erfahrung?
Meine Ausgangssituation ist folgende,
ich bin aktuell in einer Ausbildung und noch in der Probezeit, welche ich aber aus gesundheitlichen Gründen abbrechen möchte.
Ich war heute auch beim Arzt und durch die „Kündigung durch ärztlichen Rat“ bekommt man danach keine Sperre für das ALG1( habe davor schon gearbeitet und habe deshalb Anspruch darauf)
Ich bin die nächste Woche Krankgeschrieben und habe vor auf den Montag darauf meine Kündigung abzugeben.
Meine Fragen wären:
- Ist das Arbeitsverhältnis dann sofort beendet oder habe ich noch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, sodass ich noch Geld bekomme (oder gilt das nur für NICHT Azubis)
- muss ich normal kündigen oder aus wichtigem Grund(Da auf ärztlichen Rat oder spielt das nur für die Agentur für Arbeit später eine Rolle)
- Was muss ich noch beachten, habe noch 7 Tage Urlaub, soll ich dann lieber auf 31 Dezember kündigen?
2 Antworten
In der Ausbildung kannst du während der Probezeit fristlos kündigen. Das müsste eigentlich auch in deinem Ausbildungsvertrag stehen.
In der Ausbildung und Probezeit ist es fristlos möglich. § 22 Berufsbildungsgesetz
Du mußt schon deine Problematik mit Attesten nachweisen. Einfach dem Amt erklären, dass dein Arzt dir dazu geraten hat funktioniert nicht.
Der Arzt meinte nachdem ich gekündigt habe, muss ich einen Antrag auf ALG1 stellen und bekomme in diesem Zuge ein Formular über den Grund den Abbruches, welchen ich dann zusammen mit meinem Arzt ausfülle.
Dann frage beim Amt nach. Ich würde mich erst einmal krank schreiben lassen.
nicht fristlos....sondern innerhalb der gesetzlichen frist! ;-)