FSJ Kündigung ohne Grund rechtens?
Keine Probezeit mehr. Keine Angabe eines Grundes
1 Antwort
Hi,
maßgeblich dürfte hier der Wortlaut in der Vereinbarung des FSJ sein - das zugrundeliegende Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) schweigt sich zu dieser Frage aus.
Persönliche Einschätzung (ohne Gewähr)
Ich nehme an, dass die Kündigung auch ohne Angabe von Gründen rechtens ist.
Begründung
Ein FSJ stellt keine Arbeitstätigkeit im eigentlichen Sinne dar, der Freiwilligendienstleistende ist per definitionem kein Arbeitnehmer. Die Regelungen des Kündungsschutzgesetzes (KSchG) greifen schon mal nicht.
Eine ordentliche (=fristgemäße) Kündigung, die nicht dem KSchG unterliegt, benötigt keine Begründung, um rechtswirksam zu sein. (Quelle)
Lediglich eine außerordentliche (= "fristlose") Kündigung aus wichtigem Grund muss auf Anfrage (!) begründet werden (vgl. § 626 Abs. 2 BGB).
LG
Auch die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber muss gegenüber dem gekündigten Arbeitnehmer nicht begründet werden.
Danke, das wollte ich damit aussagen - Du hast es besser formuliert!
Ich habe aber eine Schwerbehinderung und könnte argumentieren das es Sozialungerechtgertigt oder? Wenn ich beweisen kann das die Kündigung darauf zurückzuführen ist
Ich habe aber eine Schwerbehinderung und könnte argumentieren das es Sozialungerechtgertigt oder?
Könntest Du - ändert aber nichts, da die entsprechende rechtliche Grundlage (siehe oben) eben nicht für Freiwilligendienste gilt. Mit anderen Worten: bringt nichts.
Wenn ich beweisen kann das die Kündigung darauf zurückzuführen ist
Allein das dürfte schon eine Herausforderung darstellen.
Ein Beweis muss eben einen Sachverhalt beweisen - und solange der Träger nicht in die Kündigung schreibt "Wir kündigen Ihren Freiwilligendienst fristgerecht zum ... aufgrund ihrer Schwerbehinderung", was er nicht tun wird, wirst Du diesen nicht erbringen können.
Davon abgesehen gebe ich zu bedenken: ob es sinnvoll (unter der fraglichen Annahme, dass es möglich ist) ist, dich wieder in eine Stelle zu "klagen", wo Du gekündigt wurdest, steht nochmal auf einem anderen Blatt.
Mal aus Erfahrung: eine Kündigung kann grundsätzlich nur der Träger eines FSJ aussprechen.
Und das passiert ziemlich selten - die Hürden für eine Kündigung liegen also per se schon mal hoch. Wenn sich der Träger also dennoch für eine Kündigung entscheidet, kannst Du guten Gewissens davon ausgehen, dass er eine Fortsetzung des FSJ für unmöglich (oder untragbar) hält.
Wenn sie aber im FAQ auf ihrer Website sagen das Träger und Freiwilliger sich verpflichten, und nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, müssen sie dann einen Grund angeben? Ist zwar nicht so im Vertrag aber da es die offizielle Webseite ist, wäre da doch sicher was machbar oder?
Wenn sie aber im FAQ auf ihrer Website sagen das Träger und Freiwilliger sich verpflichten, und nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, müssen sie dann einen Grund angeben?
Nochmal: im Rahmen einer "normalen" Kündigung (wohlbemerkt eines Arbeitsverhältnisses) muss überhaupt kein Grund angegeben werden - eine rechtliche Verpflichtung zur Angabe eines Grundes gibt es im Rahmen eines Freiwilligendienstes nicht.
Maßgeblich ist die Vereinbarung - die FAQ auf einer Website haben erstmal keinerlei bindenden Charakter.
Auch die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber muss gegenüber dem gekündigten Arbeitnehmer nicht begründet werden.
Es muss allerdings (wenn das Kündigungsschutzgesetz KSchG anzuwenden ist) ein Kündigungsgrund gegeben sein (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt).