Nicht zur arbeit gefahren wegen panne!

12 Antworten

es kommt nicht zur Kündigung, da du dein fehlen ja erklären und beweisen kannst

Hast du denn jemand auf der Arbeit erreichen können? Aufallefälle können sie dich wegen solchen Dingen nicht rausschmeissen solange das nicht einmal wöchentlich passiert

momo385i 
Beitragsersteller
 01.04.2015, 17:42

Ja hab es den erklärt hab auch bilder von der abschleppung gemacht

Da wird ein klärendes Gespräch geführt. Dir wird erläutert, dass das nicht öfter vorkommen soll usw. Gefeuert wirst du deshalb nicht - wenn es nicht schon öfter vorgekommen ist.

Eine Kündigung wäre sicherlich nicht gerechtfertigt und nicht durchzusetzen aber eine Abmahnung könnte möglich sein.

Der Arbeitnehmer (auch Azubi) hast sicherzustellen das er seinen Arbeitsplatz erreicht. Wenn ein Zug ausfällt, muß er auch sehen wie er hinkommt.

Ok, du hast einen Defekt und schaffst es nicht pünktlich, das kann passieren,  aber keinesfalls kannst du wegbleiben und anrufen musst du solange bis du jemanden erreicht hast.

Familiengerd  01.04.2015, 17:57

aber eine Abmahnung könnte möglich sein

Auch eine Abmahnung dürfte in diesem Fall nicht berechtigt sein.

Abmahnungen dürfen nur für vertragswidrige Verfehlungen erteilt werden, wenn der Arbeitnehmer (oder auch der Arbeitgeber) sich schuldhaft vertragswidrig verhalten hat.

In diesem Fall - Panne auf der Autobahn - ist dem Fragesteller aber kein vertragswidriges Verhalten anzulasten.

momo385i 
Beitragsersteller
 01.04.2015, 17:47

Hab die abteilung 3 mal erreicht und sie informiert wo ich grad bin und was ich mache. Das auto wurde in 2 werkstätte verschleppt und hat mein arbeitstag geraubt

ellaluise  01.04.2015, 17:48
@momo385i

Ok, Betrieb war informiert, das ist schon mal gut. Dann sollten sie Verständnis zeigen. Dafür dürfte dir ein Urlaubstag angerechnet werden.

Eine Kündigung ist völlig ausgeschlossen:

Erstens berechtigt der Grund für das Arbeitsversäumnis überhaupt keine Kündigung; selbst eine Abmahnung wäre ungerechtfertigt, weil die immer ein schuldhaft vertragswidriges Verhalten voraussetzt - was hier nicht gegen ist!

Zweitens kann Dein Ausbildungsbetrieb nach dem Ende der Probezeit nicht mehr ordentlich kündigen (nur noch außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund, was hier aber nicht ansatzweise überhaupt nur in Erwägung zu ziehen wäre); siehe dazu das Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 2!

.Du brauchst Dir diesbezüglich also überhaupt keine Sorgen zu machen.

Du wirst aber wohl einen Urlaubstag "opfern" oder die versäumten Stunden nach und nach "aufholen" müssen.

momo385i 
Beitragsersteller
 01.04.2015, 18:10

Danke !