Wie ist es bei Rewe wegen der Datenerfassung/Arbeitsrecht bezüglich nach Kündigung?

3 Antworten

Wenn du schon bei REWE gearbeitet hast und gekündigt wurdest, dann sieht´s eigentlich gar nicht gut aus, wieder eingestellt zu werden. Normal eigentlich nicht.

Und dann nicht nur bei REWE selber, sondern bei allen Geschäften, die der REWE Gruppe angehören.

Informationen darüber, daß Du dort beschäftigt warst, existieren garantiert. Aufgrund der Abgabenordnung (Steuerrecht) muß der Arbeitgeber Abrechnungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren.

Aris188 
Beitragsersteller
 20.03.2019, 13:11

Ja gut, aber steht da auch das ich gekündigt wurde.

letzen endes kann vieles zum beenden des arbeitsverhältnisses führen.

dementsprechend kann man doch noch gut kombinieren

:)

GanMar  20.03.2019, 13:13
@Aris188

Die Tatsache, daß Dir gekündigt wurde, steht zumindest nicht in den Gehaltsabrechnungen. Das schließt aber nicht aus, daß das an anderer Stelle steht.

Die werden ziemlich sicher noch unterlagen haben.

Die ganze Lohnabrechnung beispielsweise muss 10 Jahre aufgehoben werden.

Alle anderen Dokumente mindestens 3 Jahre (das ist die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis).