Telefonisch kündigen mit nachschicken einer schriftlichen Kündigung?

8 Antworten

Du kannst das am Telefon sagen, aber was wichtig ist, ist, dass die schriftliche Kündigung fristgerecht dort ist.


Hey,

Ich habe mal bei einem Praktikum in der Probezeit per Telefon gekündigt. Das kam natürlich nicht so gut an das ist klar, war aber auch möglich. Die schriftliche Kündigung muss man dann natürlich in jedem Fall unterschrieben nachreichen oder der Frima zuschicken.

LG Franzi

Da du sowieso zur Arbeit musst, kannst du die Kündigung doch einfach mitnehmen.

beabeardedlady 
Beitragsersteller
 23.11.2016, 07:46

Bei meiner letzten Kündigung habe ich morgens gekündigt und durfte ohne Absprechungen wieder nach Hause.

Pucky99  23.11.2016, 08:55
@beabeardedlady

Wie konntest du wissen, dass du es durftest, wenn das nicht abgesprochen wurde. Die Rechtslage ist da eindeutig, solange der Arbeitsvertrag läuft, hast sowol du als auch das Unternehmen diesen zu erfüllen. Deine Pflicht ist deine Arbeitskraft anzubieten und der Arbeitgeber muss dich dafür entlohnen. Wenn du freigestellt wirst hat der Arbeitgeber trotzdem den Lohn zu zahlen.

beabeardedlady 
Beitragsersteller
 22.11.2016, 13:02

Das ist halt die Frage, denn wenn ich die Kündigung morgens abgebe, arbeite ich diesen Tag dort doch nicht mehr. Oder wie meinst du das? :)

Pucky99  22.11.2016, 13:05
@beabeardedlady

Natürlich arbeitest du dann da noch. Du hast eine Kündigungsfrist. Solange musst du nach der Kündigng weiterarbeiten. Es sei denn du wirst dann freigestellt.

NEIN! Eine telefonisch ausgesprochene Kündigung ist rechtlich nicht wirksam. Sie hat überhaupt keinen Stellenwert. Deswegen kannst du dir das auch sparen.

Einzig von Bedeutung ist die schriftliche Kündigung. Bei dieser bist du gut beraten, wenn du den Empfang nachher auch nachweisen kannst (z.B. Einschreiben)

Dein Vorhaben macht keinen Sinn.

Übrigens, wenn du nach dem Anruf nicht mehr zur Arbeit erscheinst, riskierst du die fristlose Kündigung.

Das kannst Du natürlich machen, aber es bringt dir nicht viel. Es kommt einzig und alleine auf den Zugang der schriftlichen Kündigung an. Im Arbeitsrecht gilt das Schriftformerfordernis. Die schriftliche Kündigung wird erst mit Zugang wirksam. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam, auch eine Kündigung per Mail.

Von daher ist es für dich wichtig, dass die Kündigung als Schriftsstück nachweisbar zugeht. Praktisch gesehen sollte dein Arbeitgeber wegen einer Nichteinhaltung der Frist kaum Möglichkeiten haben Stress zu machen, ich würde es jedoch nicht darauf ankommen lassen