Kündigung in der Probezeit- Krankschreibung?

10 Antworten

Auch wenn dich das in diesem Fall nicht wirklich interessieren wird, aber das Vortäuschen einer Krankheit ist ein Kündigungsgrund, ggf. auch Grund genug für eine fristlose Kündigung.

Die Kündigungsfrist beträgt ja zwei Wochen und ich frage mich nun, ob ich mich für diese Zeit krank schreiben lassen muss bzw. ob ein Arzt das überhaupt machen würde.

"Müssen" auf gar keinen Fall. Dir stehen ja möglicherweise noch ein paar Tage Urlaub zu. Wenn du partout nicht mehr hin willst, solltest du an Stelle der Kündigung vielleicht besser über einen Aufhebungsvertrag mit deinem AG reden.

ich frage mich nun, ob ich mich für diese Zeit krank schreiben lassen muss bzw. ob ein Arzt das überhaupt machen würde.

Ein Arzt schreibt nicht "krank" sondern arbeitsunfähig, weil jemand krank ist. Du bist nicht krank, sondern hat keinen Bock mehr zur Arbeit zu gehen. Mit dieser Begründung wird der Arzt Dich nicht krank schreiben. Wenn Du jedoch über "gelben Schein" Zuhause bleiben möchtest, wird Du betrügen müssen und dem Arzt vorlügen, dass Du krank bist. Für 2 Wochen solltest Du da aber was drauf haben, denn wegen "mir geht's grad nicht so gut" wirst Du keine 2 Wochen gelben Schein bekommen.

dass mir der Umgang untereinander sowie der Führungsstil und auch die Schichtarbeit überhaupt nicht gefällt.

Du solltest unbedingt lernen, Dich auch mal durchzubeissen. Schau Dich doch nebenher nach was Besserem um und kündige dann, wenn Du etwas Neues gefunden hast, was Dir mehr zusagt. Viele Leute arbeiten in erster Linie um mit dem Gehalt ihre Miete und sonstige Rechnungen zu bezahlen und nicht weil es Ihnen so gut gefällt.

Bei dem Durchfall, den du zur Zeit hast, schreibt dich jeder Hausarzt krank! (Besonders wenn du auch noch mit vielen Kindern umgehst)

Warum nennst du denen nicht die wahren Gründe und suchst dir etwas anderes, dafür ist eine Probezeit doch da?

Ich würde nicht krank machen und dann gehen, das ist eigentlich nicht die feine Art und doch dein gutes Recht. Du kannst ja ehrlich sagen dir sagt die Schichtarbeit nicht zu oder du hattest es unterschätzt je nachdem. Dass du gemerkt hast dass es doch zu belastend ist. Eben was die Gründe dafür sind.

Kümmer dich aber rechtzeitig um etwas anderes

willybee 
Beitragsersteller
 16.03.2015, 09:37

Ich habe mit meinem Chef gesprochen, der versucht mich allerdings zum Bleiben zu überreden. Ich denke aber nicht, dass es das Richtige für mich ist. Ich frage mich jetzt, ob sie drauf bestehen können, dass ich die zwei Wochen noch arbeite

moonlight2014  16.03.2015, 09:43
@willybee

Schau mal im Gesetz. Da gibt es ja Vorgaben. Da würde dann auch drin stehen welche Ausnahmen es gibt, so wenn zum Beispiel ein Zeitraum mit angegeben ist. Der übliche Fall besagt dass jederzeit gekündigt werden kann, wann man geht ist schon leicht abweichend denn es dient ja dem Beiderseitigen Schutz idR

Denn gerade dort finden sie sicherlich auch nicht von heute auf Morgen jemanden. Ich würde im Arbeitsgesetz unter Probezeit und Kündigen nachschauen.

Aber wenn du bereits ein Gespräch geführt hast, ich würde nicht deshalb krank machen. Sowas tut man eigentlich nicht und auch wenn sie dich zum Bleiben überreden ist das nicht die feine Art.

Ich denke aber wenn du nah genug an sie herantrittst warum du gehen möchtest das niemand darauf bestehen wird, gerade in einem Beruf wo man ja Verständnis für andere zur Hilfe entwickeln muss.

Viel Glück dabei!

Jones777  16.03.2015, 10:05
@moonlight2014

@willybee: Die Kündigungsfrist, die abgemacht wurde oder falls nicht verabredet diejenige des Gesetzes, ist verbindlich und dient zum gegenseitigen Schutz. Der Arbeitgeber kann also darauf bestehen, dass du die restlichen 2 Wochen bleiben musst, auch wenn du denkst es sei nicht das Richtige für dich. Hier wiegt das Interesse des Arbeitsgebers vom Gesetz her mehr, ausser es liegen wichtige Gründe vor. Diese sind jedoch gemäss Rechtssprechung nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer plötzlich merkt, dass ihm das Team/ Arbeit etc. nicht gefällt. Wenn du dich krankschreiben lässt für diese 2 Wochen, ohne dass du wirklich krank bist, macht sich der Arzt strafbar und wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass du ihn betrügst, kann er von dir Schadenersatz fordern für den Arbeitsausfall. Es ist auf jedenfall sehr verdächtig, wenn du den Chef gebeten hast sofort zu gehen und du dann plötzlich meldest du seist 2 Wochen krank!

Jones777  16.03.2015, 10:18
@Jones777

Ergänzung: Der Arzt macht sich natürlich nur strafbar, wenn er dich krankschreibt, obwohl er weiss, dass du nicht krank bist. Ansonsten machst natürlich du dich des Betruges strafbar, wobei wie gesagt auch noch zivilrechtliche Folgen dazu kommen in Form von Forderungen, die der AG gelten machen kann.

Du kannst die Kündigung abgeben und direkt wieder gehen das ist der Sinn der Probezeit da gibt es nemlich keine Frist.

DarthMario72  16.03.2015, 12:53

da gibt es nemlich keine Frist

Das ist Unsinn, die gibt es nämlich doch. Du meinst vermutlich Ausbildungsverträge.

Antitroll1234  16.03.2015, 09:54

da gibt es nemlich keine Frist.

...da irrst Du dich.

JuL1209  16.03.2015, 10:32

So habe ich es in der Schule gelernt denke nicht das sie mir da was falsches vermittelt haben ;) klar Wen im Vertrag was anderes vereinbart ist kann es eine Frist geben aber dass hat man ja dann selbst unterschrieben

Antitroll1234  16.03.2015, 10:38
@JuL1209

So habe ich es in der Schule gelernt denke nicht das sie mir da was falsches vermittelt haben

Das denke ich auch nicht, eher hast Du dort nicht richtig aufgepasst, und es ging vielleicht um die Probezeit in einer Ausbildung, dort ist die Kündigung fristlos möglich.

In einem Arbeitsverhältnis besteht wie bereits mehrmals hier in der Frage beschrieben, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, dies findest Du im BGB §622 Abs.3.

Wen im Vertrag was anderes vereinbart ist kann es eine Frist geben aber dass hat man ja dann selbst unterschrieben

Umgekehrt, Abweichungen von der gesetzlich geregelten Kündigungsfrist (zwei Wochen) sind im Vertrag möglich, die Frist von zwei Wochen hingegen besteht grundsätzlich wenn nichts anderes bestimmt ist.