Kündigung per Einschreiben wann wirksam?
Ich wurde in der Probezeit gekündigt, während ich krankgeschrieben war, das Einschreiben liegt in einer Postfiliale und ich habe einen Zettel im Briefkasten, dass ich ein Einschreiben abholen soll. Von der Kündigung habe ich erfahren, da ich meine Chefin angerufen habe und gefragt welche Schicht ich habe, und sie mir gesagt hat, dass sie mich per Einschreiben gekündigt hat. Bin ich dann ab dem Datum gekündigt, als das Einschreiben in der Postfiliale hinterlegt wurde oder erst wenn ich es in der Post abhole? Und ist eine Kündigung während einer krankm eldung überhaupt möglich? Danke für eure antworten :)
6 Antworten
Folgendes geht von deutschem Recht aus:
Natürlich ist die Kündigung während einer Krankheit möglich, nur die Kündigung wegen einer Krankheit ist nicht so einfach möglich.
Im Endeffekt brauchst Du aber nur nicht den Brief abzuholen. Einschreiben mit Rückschein sind eine schlechte Wahl, um etwas zu kündigen, da der Zeitpunkt der Zustellung der Abholzeitpunkt ist ... und da dein Arbeitgeber eigentlich klar sein muss, dass Du den Brief evtl. nicht abholen kannst, ist die Nichtigkeit nochmal abgesichert ...und bevor die Chefin was von der fristgerechten mündlichen Ankündigung sagt: mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Frage ist hier nur, ob es sich für dich lohnt, diesen Weg zu gehen. Ich würde das von den sonstigen Umständen abhängig machen.
Allerdings - was die Zustellung betrifft:
Wenn der Arbeitnehmer von der Kündigungszustellung weiß (die Arbeitgeberin hat mit ihm deswegen telefoniert) und das Einschreiben bewusst deshalb nicht abholt, kann es sich um eine Zustellungsvereitelung handeln mit der Konsequenz, dass die Zustellung trotz Nicht Abholung als erfolgt gilt.
Eine Kündigung in der Probezeit ist zu JEDEM Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen möglich.
Damit ist die Frage der wirksamen Zustellung nicht beantwortet - und sie ist hier zunächst einmal nicht gegeben.
Ein Übergabeeinschreiben gilt erst mit Abholung als zugestellt. Holst du es nicht ab, ist es nicht zugestellt worden. Der Absender muss die Zustellung nachweisen.
Die Krankmeldung hat keinerlei Einfluss auf die Kündbarkeit.
Ergo geh in die Firma und biete deine Arbeitskraft an, bis dir eine schriftliche Kündigung zugeht.
Du kannst es etwas herauszögern, denn der AG wir das Einschreiben dann eben nochmal senden diesmal per Einwurfeinschreiben.
Du wirst wohl kaum das Geld freiwillig bekommen und klagen müssen. Brauchst du einen Anwalt wird der alles vom Gewinn fressen.
Hast du keinen ALG Anspruch würde ich mich mit Händen und Füßen wehren, aber nur wenn ich ohne Anwalt klagen kann. Denn sonst ist das nur Geld wechseln. Und natürlich nur wenn ich es kein 400 Euro Job ist
Kündigen kann er auch wenn du krank bist.
Im Brief steht ab wann du gekündigt bist und in der Probezeit kannst du jederzeit gekündigt werden.
Eine Kündigung gilt als wirksam zugestellt sobald die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt. In den Machtbereich des Empfängers gelangt die Kündigung, sobald dieser die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Wann er dann tatsächlich Kenntnis von der Kündigung nimmt, ist dabei in der Regel unerheblich.
Das ist hier falsch und gilt nicht bei Zustellung als Einschreiben mit Rückschein, wenn die Annahme verweigert oder der Empfänger nicht angetroffen wird.
Die Benachrichtigung stellt kein Zugehen in den Macht bereich des Empfängers dar.
Allerdings ist die Kündigung hier - so, wie das beschrieben ist - überhaupt nicht wirksam zugestellt.