Darf mein Chef mich kündigen, weil ich trotz Krankschreibung bei McDonalds war?
Ich bin Auszubildender im 2. Lehrjahr, somit nicht mehr in Probezeit und habe noch keine Abmahnungen oder ähnliches bekommen. Nun war ich krankgeschrieben, jedoch habe ich keine Bettruhe verschrieben bekommen. Ich war mit dem Auto ein Eis essen und mein Chef hatte unglücklicherweise die gleiche Idee. Nun droht er mit der Kündigung. ist das rechtmäßig?
14 Antworten
Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwingend "Hausarrest".
Dein AG hat hier überreagiert. Er war wahrscheinlich etwas "angefressen" als er Dich gesehen hat. Es wird ihm aber bewusst sein, dass das kein Grund ist einen Azubi zu kündigen. Da käme er auch nicht durch.
Du darfst während Deiner Arbeitsunfähigkeit selbstverständlich außer Haus gehen. Du kannst alles tun, wenn es Deine Genesung weder beeinträchtigt oder gar verhindert.
Hier käme Dein AG nicht einmal bei einem "normalen" AN durch. Geschweige bei einem Azubi. Bei Auszubildenden ist die Hürde bis zur Kündigung erheblich höher gesteckt und dieser Vorfall reicht nicht einmal zu einer Abmahnung. Das war alles nur "heiße Luft" und "Säbelrasseln" des Chefs. Mach Dir keinen Kopf und schönes Wochenende.
Danke fürs Sternchen
Wenn die Krankschreibung berechtigt war und Du nichts unternommen hast, was zu einer Verlängerung der Erkrankung geführt hast, sehe ich keinen Grund, für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Für eine verhaltensbedingte Kündigung müsste der Chef exakt erklären können, was Dein Fehlverhalten war. Wenn das Eis essen nichts mit der Erkrankung zu tun hat (z.B. bei Burn-Out, bei Überlastungsstörungen, bei temporärer Unverträglichkeit eines Betriebsstoffes, bei Lungenschwäche, Gelenkverletzungen etc.) stellt das kein Fehlverhalten dar.
Bei Krankschreibung aufgrund z.B. Erkältungen und Magenschmerzen wäre das etwas dreist, würde aber nur in Ausnahmefällen für eine Abmahnung (also nicht gleich: Kündigung) genügen.
Bei vorgelogener Krankschreibung kommt sofortige Abmahnung, ggf. auch Kündigung in Betracht.
Kaum..
Ich vermute mal nicht.
Du musst dir kein ärztliches Wissen aneignen, nur nach "besten Wissen und Gewissen" handeln.
Unrechtmäßig.
Wenn Du nicht bettlägrig krank bist, dann darfst Du z. B. auch einkaufen, oder zum Einnehmen einer Mahlzeit in ein Restaurant gehen.
Spaziergänge können ggf. auch den Heilungsprozess begünstigen.
Das hängt von der Krankheit ab.
Du darfst alles tun was der Genesung förderlich ist. Also z.B. mit gebrochenem Arm kannst Du jeden Tag zu MC aber nicht Ballspielen.
MC fördert sicher nicht die Genesung :D
es hindert sie aber auch nicht :D
Warum warst du krankgeschrieben? Das ist relevant. Wenn du eine Magen-Darm- Grippe hast, wäre das schon ein starkes Stück. Hast du einen Armbruch, ist das völlig egal was und wo du isst.
Das ist im Prinzip nur relevant wenn der AG ,die Diagnose kennt !
Kann er aber nur von seinem Arbeitnehmer erfahren haben.
Denn den AG geht das normal nichts an,wenn er an der Krankheit Zweifel hat ,kann er den AN zum MDK schicken,dieser sagt ihm aber auch nicht die Diagnose!
Der Krankenschein wurde sowohl vom Hausarzt als auch in der Notaufnahme ausgestellt, da es sich um einen starken Ausschlag und Schmerzen handelte, die jedoch mit Allergietabletten und Salbe behandelt wurden. Ein Eis wird dabei den Heilungsprozess nicht beeinflussen oder?