Kündigungsfrist 21 Tage zum Schichtende - wie ist das gemeint?

2 Antworten

kündigen kannst du immer , jedoch nur zum Schichtende , mit 21 Tagen Vorlauf

Sehr geehrte Damen und Herren ,

hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin .

Ich bitte um schriftliche Bestätigung

m f g

so in etwa

Zum Schichtende steht infolge Deiner Arbeitszeiten/-tagen, die ja jeweils über Mitternacht (sprich zwei Daten hinweg) gehen.

Kündigst Du zB per Freitag musst Du die FR/SA Schicht noch machen resp. Du kündigst per Ende Arbeitstag FR.

Bei einer kalendertagübergreifenden Schichtarbeit fängt der Arbeitstag also mit Schichtbeginn am laufenden Kalendertag an und endet mit Schichtende am folgenden Kalendertag.

https://www.aok-business.de/nc/niedersachsen/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeigen/poc/docid/8003644/schrift/72.5/