Wie lange beträgt die Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer (Angestellter im Baugewerbe) bei einer Betriebszugehörigkeit von 4 1/2 Jahren?
4 Antworten
nach BGB immer 4 Wochen, sollte im Vertrag keine andere Regelung zu finden sein. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Wurde im Arbeitsvertrag keine andere Regelung vereinbart, gilt § 622 Abs.1 BGB,danach kannst du dein Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt nur bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Rolle.
ich meine es waren 3 monate, als ich im herbst nachgesehen habe.
nur wenn der arbeitgeber kündigt, verlängert sich die kündigungsfrist entsprechend der betriebszugehörigkeit.
kann man aber im tarifvertrag nachlesen.
ja, da hast du recht.
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
Weiß nicht ob dir das hilft aber frag doch einfach mal bei der Berufsinfo oder Vorgesetztem nach :)
das ist Mietrecht mit 3 Monaten