Kündigung des Mietverhältnisses: Türen lackieren oder nur ausbessern?
hallo. ich ziehe zum 30. september aus meiner wohnung aus in der ich 4 jahre zur miete gewohnt habe. laut besichtigungsprotokoll meiner vermieter muss ich alle türen (holz, weiss lackiert) neu lackieren. als ich mich dieser aufgabe widmen wollte ist m,ir allerdings aufgefallen, dass die letzten mieter jeweils nur abgeplatzte stellen korrigiert haben. nun meine frage: wie sieht das rechtlich aus?? soll ich komplett lackieren doer nur ausbessern?? soll ich meine vermieter zu einer weiteren besichtigung bewegen??? bin total überfordert und die beratung beim mietschutzbund kostet 40 euro... für dieses geld kann ich auch alles lackieren... ich hoffe mir kann da jemand helfen. danke im vorraus
12 Antworten
Die vermuteten Vereinbarungen mit dem Vormieter sind belanglos.
Bist du wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, gehört das Lackieren von Türen, Fussleisten, Heizkörpern und Innenseiten der Fenster mit dazu, wenn es vereinbart und nach Gebrauch der Mietsache nunmehr erforderlich wurde.
Falls nicht, hast du lediglich Mängel zu beseitigen.
Also lese deinen Mietvertrag dahingehend durch und erfülle deine Mietvertragspflichten so, wie es vereinbart ist.
G imager761
Kommt drauf an, das können wir nicht entscheiden. Wir kennen weder deine Türen, noch wissen wir, ob dein Vermieter das abnickt.^^
Es wird darauf ankommen, was Du beim Unterschreiben des Mietvertrages akzeptiert hast. Hier kannst Du Wesentliches nachlesen - http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mietrecht-renovierung-bei-auszug/
MfG.
Lackiere alles ,und Du hast Ruhe.Du hast es sicher auch unterschrieben.