Türen, Türrahmen und Fußleisten sanieren als Mieter?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Du das in den letzten 3 Jahren mit Sicherheit nicht abgewohnt hast, sehe ich hier keine Zuständigkeit in Deiner Person.

Ich würde zunächst einmal wertefrei und unbegründet den Mangel Deinem Vermieter schriftlich anzeigen und deren Reaktion hierauf abwarten.

Viel Erfolg.

das Problem taucht immer wieder insbesondere bei Altbauten auf, wenn zum einen die Mieter zu häufig wechseln und zum anderen die Vermieter nicht einsehen wollen, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, die Bude fachgerecht in Stand zu halten. Dann wixen die Mieter einfach nur drüber. Manche Vermieter versuchen dem dann vorzubeugen, in dem sie versuchen den Mieter Fachbetriebe ihrer (des Vermieters) Wahl vorzuschreiben. Allerdings verlieren sie dann schnell die entsprechenden Gerichtsprozesse.

Ich würde das Problem einfach mal dem Vermieter zeigen und fragen was er dazu meint. Da die vorherigen Arbeiten augenscheinlich nicht fachgerecht ausgeführt wurden, kann er jetzt schlecht von Dir verlangen, dass Du 5 Schichten Farbe abbeizt. Fotos machen!

Aber ich kenne das aus meinen früheren Wohnungen, dass man den Lack anschleift und dann lackiert.

Genau das ist die geforderte Ausführung von Schönheitsreparaturen "sachgerecht in mitlerer Art und Güte", wie sie der VM beanspruchen kann.

Leider machen sich die meisten M nicht die Mühe und knallen einfach Lack drauf - das sieht für die Rückgabe und das Übergabeprotokoll renoviert aus und hält so lange, wie die sechsmonatige Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des VM besteht, § 548 I BGB :-(

Leider war nicht ersichtlich als ich vor 3 Jahren eingezogen bin.

Dafür gibt es den Kleband- oder Kratztest: Auf einem unsachgemäß vorbereiteten Untergrund blättert der Decklack ab, wenn man ein gut angedrücktes Teppichverlegeband ruckartig abreißt oder mit einem harten Gegenstand darauf entlangfährt :-)

Ergänzung:

Das sind die Klauseln aus dem Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen

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 - (Mietrecht)  - (Mietrecht)  - (Mietrecht)

Wichtig ist die Aufklärung, ob du rechtlich wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist. Also bitte: Hier den Wortlaut der Klauseln zu SR während und zum Ende der Mietzeit einstellen (Foto, Zitat). Möglicherweise muss der Vermieter diese Arbeiten allein auf seine Kosten bereits während der Mietzeit leisten.

minaba88 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 16:25
Danke. Ich konnte die Bilder leider nicht nachträglich an die Frage oder im Kommentar anhängen. Daher habe ich Sie in einer Antwort beigefügt.