Türen, Türrahmen und Fußleisten sanieren als Mieter?
Hallo,
In meiner Mietwohnung platzt der Lack an allen Türen, Türrahmen und Fußleisten ab und bildet große Risse. Man kann sehen, dass sich mehrere Schichten Lack darunter befinden. An einigen Stellen platzt er bis zum Holz auf und an anderen Stellen platzen die oberen Schichten ab.
Ich weiß, dass diese Teile in der Wohnung unter Schönheitsreparatur fallen. Aber ich kenne das aus meinen früheren Wohnungen, dass man den Lack anschleift und dann lackiert. Aber in dieser Wohnung müsste ich bestimmt alle Lackschichten erstmal entfernen, die Unebenheiten spachteln, grundieren und lackieren. Für mich ist das keine Schönheitsreparatur mehr. Das wären 6 Türen und alle Leisten in den 5 Räumen. Leider war nicht ersichtlich als ich vor 3 Jahren eingezogen bin.
Kann ich den Vermieter da ansprechen, dass er einen Maler schickt, da der Lack mangelhaft aufgetragen wurde oder muss ich das alles machen?
9 Antworten
Da Du das in den letzten 3 Jahren mit Sicherheit nicht abgewohnt hast, sehe ich hier keine Zuständigkeit in Deiner Person.
Ich würde zunächst einmal wertefrei und unbegründet den Mangel Deinem Vermieter schriftlich anzeigen und deren Reaktion hierauf abwarten.
Viel Erfolg.
das Problem taucht immer wieder insbesondere bei Altbauten auf, wenn zum einen die Mieter zu häufig wechseln und zum anderen die Vermieter nicht einsehen wollen, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, die Bude fachgerecht in Stand zu halten. Dann wixen die Mieter einfach nur drüber. Manche Vermieter versuchen dem dann vorzubeugen, in dem sie versuchen den Mieter Fachbetriebe ihrer (des Vermieters) Wahl vorzuschreiben. Allerdings verlieren sie dann schnell die entsprechenden Gerichtsprozesse.
Ich würde das Problem einfach mal dem Vermieter zeigen und fragen was er dazu meint. Da die vorherigen Arbeiten augenscheinlich nicht fachgerecht ausgeführt wurden, kann er jetzt schlecht von Dir verlangen, dass Du 5 Schichten Farbe abbeizt. Fotos machen!
Aber ich kenne das aus meinen früheren Wohnungen, dass man den Lack anschleift und dann lackiert.
Genau das ist die geforderte Ausführung von Schönheitsreparaturen "sachgerecht in mitlerer Art und Güte", wie sie der VM beanspruchen kann.
Leider machen sich die meisten M nicht die Mühe und knallen einfach Lack drauf - das sieht für die Rückgabe und das Übergabeprotokoll renoviert aus und hält so lange, wie die sechsmonatige Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des VM besteht, § 548 I BGB :-(
Leider war nicht ersichtlich als ich vor 3 Jahren eingezogen bin.
Dafür gibt es den Kleband- oder Kratztest: Auf einem unsachgemäß vorbereiteten Untergrund blättert der Decklack ab, wenn man ein gut angedrücktes Teppichverlegeband ruckartig abreißt oder mit einem harten Gegenstand darauf entlangfährt :-)
Ergänzung:
Das sind die Klauseln aus dem Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen
Wichtig ist die Aufklärung, ob du rechtlich wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist. Also bitte: Hier den Wortlaut der Klauseln zu SR während und zum Ende der Mietzeit einstellen (Foto, Zitat). Möglicherweise muss der Vermieter diese Arbeiten allein auf seine Kosten bereits während der Mietzeit leisten.
Danke. Ich konnte die Bilder leider nicht nachträglich an die Frage oder im Kommentar anhängen. Daher habe ich Sie in einer Antwort beigefügt.