Reparatur Balkontür Mietwohnung - Wer zahlt?

5 Antworten

Wer hier meint, die FS unterstützen zu müssen, die beim Unterschreiben des Mietvertrags oder Genossenschaftsvertrags bestimmt genau wußte, was sie unterschreibt, sieht zum einen nicht, dass sich eine Kleinreparatur im Allgemeinen und hier Besonderen genau auf solche Teile bezieht, die durch häufigen Gebrauch durch die Bewohner verschlissen werden.

Bei der Kleinreparaturklausel geht es eben nicht darum, nach der Schuld des Herstellers, Eigentümers oder des Bewohners zu forschen, sondern darum, dass ein Mieter/Genossenschafter sich von Anfang an bereit erklärt hat, bei so etwas nicht rum zu streiten, sondern zu akzeptieren, dass er solche Reparaturen bezahlt.

Hat ein Mieter bzw. Wohnungssuchender damit ein Problem, könnte er von vornherein darauf hinwirken, dass die Klausel gestrichen wird. Steht sie aber erst einmal in einem beiderseits akzeptierten Vertragstext, gehen auch Gerichte davon aus, dass durch eine solche Klausel ein Mieter nicht über Gebühr benachteiligt wird, sondern dass Rechnungen bis zu einem bestimmten Betrag dann auch beglichen werden.

Was die Wahl des Handwerkers anbelangt, so ist es nun mal Sache des Eigentümers, hier der Genossenschaft, den- oder diejenigen selbst auszuwählen.

johnnymcmuff  22.02.2019, 23:24

Wer hier meint, die FS unterstützen zu müssen, die beim Unterschreiben des Mietvertrags oder Genossenschaftsvertrags bestimmt genau wußte, was sie unterschreibt, sieht zum einen nicht, dass sich eine Kleinreparatur im Allgemeinen und hier Besonderen genau auf solche Teile bezieht, die durch häufigen Gebrauch durch die Bewohner verschlissen werden.

Dann schau mal auf meine Erklärung zu Rolladenkasten, Syphon und dann wie Du das siehst mit den Stiften vom Scharnier. meiner Ansicht nach eben kein direkter Zugriff vom Mieter.

Was meinst Du dazu? Begründung bitte.


Steht sie aber erst einmal in einem beiderseits akzeptierten Vertragstext, gehen auch Gerichte davon aus, dass durch eine solche Klausel ein Mieter nicht über Gebühr benachteiligt wird, sondern dass Rechnungen bis zu einem bestimmten Betrag dann auch beglichen werden.

Aber nur bei Sachen die darunter fallen!

Die Balkontür gehört dem vermieter. Also den Schaden dem Vermieter melden!

Gerhart  23.02.2019, 08:39

Erst genau lesen, dann sachverständig antworten.

Ich begreife vorab nicht, wie der Schaden gleich 2x entsteht. Hat die Tür eine Kippfunktion? Das könnte noch wichtig sein/werden.

Ansonsten gehört die Balkontür zum Gemeinschaftseigentum und die Reparatur muss weder von Euch noch vom Vermieter gezahlt werden, sondern von der Eigentümergemeinschaft - ich setze dabei voraus, dass es mehrere Wohnungen gibt, auch dazu bitte mehr Info.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tatjana861 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 21:47

Nein die Tür hat keine Kippfunktion. Wie das passiert ist selbst dem Handwerker unklar. Vermutlich Verschleiß, schlechtes Material,...? Ich weiß allerdings vom Handwerker, dass ich nicht die einzige bin der das passiert ist in den beiden Häuser die hier zusammengehören.

Es gibt keine Eigentümergemeinschaft, da der Vermieter eine Baugenossenschaft ist und ihnen das gesamte Haus gehört.

oklein  22.02.2019, 22:06
@Tatjana861

Mit Kippfunktion hätte ich noch auf eine Fehlbedienung tippen können, aber so:

  1. Bist Du bei johnnymcmuff bestens aufgehoben ;-)
  2. Schreibe Deinem Vermieter, dass es ein Folgeschaden ist, es nicht auf Fehlbedienung zurückzuführen ist und vermutlich ein Baumangel vorliegt. Auch das wäre - zu dem von Johnny - ein Ansatz, dass Du es nicht bezahlen musst. Auf jeden Fall hast DU aber eine Bestätigung der Wiederholung bei erneutem Schaden.
Lotta1965  23.02.2019, 06:58
@oklein
Schreibe Deinem Vermieter, dass es ein Folgeschaden ist

Ob der erste Fall dem Vermieter überhaupt gemeldet wurde? Ich denke eher nicht. Vermutlich flog der Stift raus, der Bekannte hat ihn wieder eingesetzt und gut. Nun passiert das wieder und der Mieter erzählt von einem Folgeschaden. Da fragt der Vermieter doch erstmal, warum ihm das nicht gemeldet wurde. Und wenn der Mieter dann noch erzählt, dass da ein befreundeter Handwerker rumgefummelt hat, kann der Schuss gewaltig nach hinten losgehen.......

oklein  23.02.2019, 15:30
@Lotta1965

Natürlich wurde der 1. Fall nicht gemeldet. Dass der Bekannte zufällig Handwerker ist, bedeutet nur, dass ein Fachmann (laut FS) - für den VM uninteressant "ohne Verrechnung" - den Mangel beseitigt hat.

Viel relevanter ist doch der Fall, dass der Stift wiederholt defekt ist. Das ist dann - auf jeden Fall bei den voraussichtlich kommenden Problemen bei dem Stift ganz offensichtlich kein Bedienungs- oder Verschleißmangel, sondern ein baulicher - also des Türherstellers. Und dann ist das m.E. kein Thema einer Schönheits- oder Kleinreparatur mehr - egal wie sich die Kollegen Spezialisten hier bzgl. der Klausel einigen. ;-)

Tatjana861 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 17:52
@oklein

Mein bekannter wusste was er tut und ich habe beiden über die Schulter geschaut, die haben beide dasselbe getan. Da der Schaden ein Jahr zuvor bereits aufgetreten war und ich nicht ein Jahr später wieder mit demselben Problem dastellen wollte, habe ich es gemeldet und gehofft dass ein Handwerker das Problem dauerhaft behebt.

Die Lösung des Handwerkers war übrigens ein Loch unterhalb des Scharniers zu bohren und eine Schraube unterhalb des Stifts einzusetzen, sodass er nicht mehr raus rutschen kann. Er konnte sich auch nicht erklären wie das passieren kann. Von ihm weiß ich ja auch, dass er zuvor dasselbe Problem in einer anderen Wohnung im Haus hatte. Sonst hat er das aber noch nie gesehen. Ist wohl also kein typisches Verschleißproblem.

oklein  23.02.2019, 18:30
@Tatjana861

Das würde mein "These" nach einem Konstruktionsfehler unterstützen. Dann wäre es aber kein Problem des Mieters mehr, egal wie teuer die Reparatur jedes Mal wäre.

Lotta1965  23.02.2019, 19:14
@oklein

Ich hab ja auch nie behauptet, dass es sich um eine vom Mieter zu tragende Kleinreparatur handelt. (Allerdings nur, weil ich mir in so einem Fall selbst nicht sicher bin.) Nur dass der erste Schaden nicht gemeldet wurde und "selbst" dran rumgefummelt wurde wird der Vermieter ihr ankreiden, wenn sie das als Folgeschaden bemängelt.

dass der Stift wiederholt defekt ist.

Kommt drauf an wie oft. Wir wissen nur von den zwei Mal.

sondern ein baulicher - also des Türherstellers.

Wie alt ist denn die Tür? 10 Jahre? Da wirst du dem Hersteller aber schwerlich einen Mangel von seiner Seite ankreiden können, besonders wenn das vorher nie passiert ist.

oklein  23.02.2019, 19:30
@Lotta1965

zu meinem Thema als Fazit:

Stift aus dem Scharnier resultiert vermutlich daher, dass das Scharnier etwas schief steht/eingebaut wurde (habe das gleiche Schadensbild bei meiner Fliegentür und muss den Stift regelmäßig nach unten schieben - geht aber da auch ganz leicht).

Wenn nun der Schaden beim FS immer wieder gleich auftritt, braucht der VM als Auftraggeber des Handwerkers einen Hinweis, dass es offenbar nicht mit dem Austausch des Stifts getan ist. Beim jetzt - offiziell - ersten Mal zahlt noch der Mieter, aber bei zukünftigem Auftreten dann nicht mehr.

Und 1,5 Wochen später habe ich plötzlich die Rechnung von meinem Vermieter im Briefkasten, sie hätten die Rechnung bezahlt. Das würde jedoch unter Bagatellschaden fallen, die von den Mietern selbst zu beheben sind, und ich sollte ihnen die Kosten bezahlen.

Bagatellschäden muss man nur zahlen, wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt und der Rechnungsbetrag kleiner ist als in der Klausel wirksam vereinbart.

Gibt es eine Klausel, falls ja, hier als Kommentar wortgenau reinsetzen.

Falls nicht musst Du keine Kleinreparaturen zahlen.

Zudem müssen bei einer wirksamen Klausel die Dinge die in Rechnung gestellt werden dem ständigen Zugriff des Mieters unterliegen.

Das stelle ich hier in Frage.

Wieso?

Z.B. geht bei einer Waschbeckenarmatur der Drehkopf kaputt fällt das unter die Klausel, weil Du den Griff ständig benutzt.

Der Syphon unter dem Waschbecken gehört nicht dazu.

Das Scharnier  der Tür fasst Du ja auch nicht an, daher halte ich die Forderung nicht für berechtigt.

Beantworte meine Fragen, gehe auf Kommentieren unter meiner Antwort.

Gibt es eine Klausel und wenn ja welcher Betrag wurde in der Klausel vereinbart?

Wie hoch ist der Rechnungsbetrag?

Tatjana861 
Beitragsersteller
 22.02.2019, 22:19

Der Rechnungsbetrag beträgt knapp 90€.

Habe im Mietvertrag eben nochmal die Stelle gesucht, da steht dazu folgendes :

"Die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden gemäß anhängender Bagatellschadensregelung sind der Genossenschaft vom Mitglied zu erstatten. Bagatellschäden sind kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Armaturen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Bedieneinrichtungen von Sonnenschutz- und verdunklungsmöglichkeiten. Die Kosten der Beseitigung dürfen im Einzelfall den Betrag von 100 € und jährlich 8% der Jahres-Nutzungsgebühr nicht übersteigen.... "

Auszug Bagatellschadensregelung:

"Fenster

Glasbruchreparaturen aller Art, außer bei unwetterschäden;Reinigen und gangbar halten aller beweglichen Bestandteile; Ersatz von Griffen; Verriegelungsteilen und Falzdichtungen"

Selbst wenn in dem Fall der Schaden als Bagatellschaden zählt, obwohl ich noch immer der Meinung bin, dass eine nicht schließende Balkontür das nicht tut. Dürfen sie mir doch nicht einfach auf meine Kosten einen Handwerker schicken?

bwhoch2  22.02.2019, 23:05
@Tatjana861
Ich finde das ehrlich gesagt unverschämt und möchte nicht zahlen.

Aber den Mietvertrag, bzw. Genossenschaftsvertrag, hast Du schon unterschrieben.

Damals fandest Du das nicht unverschämt, weil Du die wohnung wolltest.

Richtig?

Die Klausel, die Du mit Deiner Unterschrift akzeptiert hast, ist so gut und so detailliert abgefasst, dass Du nicht davon kommst.

Also, steh zu dem, was Du unterschrieben hast.

johnnymcmuff  22.02.2019, 23:08
@Tatjana861

Dürfen sie mir doch nicht einfach auf meine Kosten einen Handwerker schicken?

Doch das darf der Vermieter, ist zwar gerade nur ein älterer Link mit D-Mark aber das Wesentliche stimmt.

https://www.focus.de/immobilien/praxistipps/schaden-in-mietwohnung-wann-mieter-und-vermieter-verantwortlich-sind_id_5137494.html

den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Bedieneinrichtungen

Die Stifte zählen meiner Ansicht nach nicht zu den Fensterverschlüssen. (So wie der Rolladenkasten nicht dazugehört, aber der Gurt ( den man betätigt )

Für mich gehört der Griff und der dazugehörige Mechanismus zu der Klausel nicht aber die Stifte der Halterung.

An dem Betrag ist nichts auszusetzen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Mein Rat:

Ich würde wegen 90 € nicht das Verhältnis zum Vermieter verschlechtern.

johnnymcmuff  22.02.2019, 23:09
@bwhoch2

Fallen die Stifte unter die Klausel?

bwhoch2  22.02.2019, 23:26
@johnnymcmuff

"Verriegelungsteile" sind doch ausdrücklich erwähnt und ich würde keinen Augenblick daran zweifeln, dass ein Scharnier zu den Verriegelungsteilen zählt. Ohne Scharnier könnte man das Fenster weder vernünftig entriegeln (jedesmal den Flügel rausheben?), noch wieder verriegeln.

Gerhart  23.02.2019, 08:35
@bwhoch2

Verriegelungsteile sind die beweglichen Zapfen, die beim Fensterverschluß in die Führung der Schiene im Rahmen gleiten. Die Balkontür ist in der Beschreibung der Bagatellschäden nicht aufgenommen!

johnnymcmuff  23.02.2019, 11:29
@bwhoch2

Verriegelungsteile" sind doch ausdrücklich erwähnt und ich würde keinen Augenblick daran zweifeln, dass ein Scharnier zu den Verriegelungsteilen zählt.

Da bin ich völlig anderer Ansicht, das zählt nicht zu Verriegelung bzw. Schließmechanismus.

johnnymcmuff  23.02.2019, 11:33
@Gerhart

Sehe ich auch so.

Zumal ich Beispiele ( Rolladenkasten/Syphon ) die uns zeigen dass eben nicht alles einer Einheit zu Kleinreparaturen zählt.

Bestes Beispiel ist da der Rolladenkasten der eben nicht zu Kleinreparaturen zählt, aber der Gurt schon; weil man ihn betätigt/anfasst.

johnnymcmuff  23.02.2019, 11:35
@bwhoch2

Man fasst aber die Stifte nicht an und sie gehören nicht zum Schlließteil, ergo dürfte das nicht unter die Klausel fallen.

Bestes Beispiel ist da der Rolladenkasten der eben nicht zu Kleinreparaturen zählt, aber der Gurt schon; weil man ihn betätigt/anfasst.

bwhoch2  23.02.2019, 16:12
@johnnymcmuff

Ich denke, die Diskussion darüber ist müßig, jedoch finde ich es ziemlich doof, wenn Mieter erst eine Kleinreparaturklausel akzeptieren und dann rumzicken, wenn es doch mal ans Geld geht.

Ein solcher Streit wäre aus meiner Vermietersicht auch schnell beendet. Gut, zahl ich selbst und kurz darauf flattert Mieters eine angemessene Mieterhöhung ins Haus. Solche Fälle hatten wir schon. Mittlerweile sind unsere Mieter alle sehr gut. Nicht durch Erziehung, sondern durch ein gutes Händchen und natürlich auch etwas Glück bei der Mieterauswahl.

Tatjana861 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 18:02
@bwhoch2

Ich seh absolut ein, dass Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Verschleiß entstehen oder ich selbst verursache, durch mich behoben oder von mir bezahlt werden. Dem habe ich zugestimmt und dagegen sage ich auch nichts.

Nur sind nach meinem Verständnis die Scharniere kein Verschleißgegenstand und ich habe nicht einmal daran gedacht, dass dies unter diese Kategorie fällt. Es gab wie gesagt bereits ähnliche Fälle im Haus. Von mindestens einem Fall weiß ich, dass das Scharnier daraufhin komplett ersetzt werden musste und der Mieter nicht für die Kosten aufkommen musste.

Bei mir selbst musste letztes Jahr der kaputte Rollladen an der Tür getauscht werden und es war auch da nie ein Thema, dass ich diese Kosten tragen muss.

Vielleicht sind 90€ nicht die Welt, aber es kann vielleicht auch nicht jeder das Geld spontan aus dem Ärmel schütteln.

Hätte ich gewusst dass diese Art der Reparatur von mir selbst gezahlt werden muss, hätte ich mir zumindest einen Handwerker aus derselben Stadt suchen können und einen Kostenvoranschlag geben lassen können.

bwhoch2  23.02.2019, 18:12
@Tatjana861
Nur sind nach meinem Verständnis die Scharniere kein Verschleißgegenstand

Und nach dem Verständnis des Vermieters eben schon. Nun darfst Du streiten. Die absolut richtige Antwort wirst du hier nicht finden. Höchstens eine Tendenz, die Dir am Ende aber auch nicht weiter helfen wird.

Über so etwas streiten wir normalerweise nicht mit unseren Mietern. Im Zweifel zahlen wir die Rechnung selbst und wenn so etwas mehrfach vorkommt, dass ein Mieter ablehnt, solche Kosten zu übernehmen, wird eben die Miete mal wieder angepasst. Auf diese Weise kann man ein potentielles finanzielles Risiko auch auffangen.

johnnymcmuff  23.02.2019, 18:17
@Tatjana861

Wie Du im Link meines Kommentars ersehen kannst, war der Vermieter berechtigt eine Firma zu beauftragen; Du nur, wenn Du vorher gefragt hättest und der Vermieter einverstanden gewesen wäre.

Vielleicht, aber auch nur vielleicht hättest Du noch etwas Geld gespart 70 € hättest Du bestimmt bezahlt.

Du stehst absolut in der schlechten Position.

Zahle und lasse gut sein, der Vermieter ist im Recht; auch wenn Dir das nicht gefällt.

Tatjana861 
Beitragsersteller
 23.02.2019, 18:25
@johnnymcmuff

Nunja euch allen jedenfalls vielen Dank für eure Antworten.

Wenn in Zukunft das Problem wieder auftreten sollte oder ein ähnlicher Fall, weiß ich zumindest, dass ich mich im Vorfeld schlau machen muss, wer für die Kosten im Einzelfall aufkommen muss.

... es gibt also gar keinen Vermieter, so jedefalls Dein Kommentar vor rd. 15 Stunden.

Es wird somit auch kein Mietvertrag geben, sondern bestimmt ein Nutzungsvertrag.

Und eine Genossenschaft wie hier kann, hast Du doch auch ausdrücklich so vereinbart.

Was bitte ist denn daran schlimm?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung