Bambusplage - Vermieter oder Mieter?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist im Mietvertrag nur allgemein die "Pflege des Gartens" vereinbart? Wie genau ist die (schriftliche) Abmachung?

OLG Düsseldorf (Urt. v. 07.10.2004, Az. I-10 U 70/04, m.w.N.): "Ist der Mieter eines Einfamilienhaus lediglich allgemein zur Pflege des Gartens verpflichtet, sind hierunter nur einfache Pflegearbeiten zu verstehen, die weder besondere Fachkenntnisse des Mieters noch einen besonderen Zeit- oder Kostenaufwand erfordern, z.B. Rasen mähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub."

Hecken, Büsche, Bäume sind daher grundsätzlich Vermietersache.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das Entfernen von Bambus und das Setzen einer Wurzelsperre keine "einfache Pflegearbeit" ist!

(Abwälzung der Kosten auf den Mieter geht nur, wenn dies im Rahmen der Betriebskostenvereinbarung möglich ist. In einem Formularvertrag wäre es ungewöhnlich, wenn dies für normale Instandhaltungsarbeiten im Garten vorgesehen wäre.)

Warum besprichst du das Problem nicht mit dem Vermieter? Besser ist es immer, wenn man sich gütlich auf einen Kompromiss einigen kann.

Das wäre keine "Renovierung", sondern Gartenpflege, deren Übernahme durch den Mieter vermutlich vertraglich vereibart ist...

Wenn Du den Bambus im Winter nicht erkannt hast, muss der Vormieter ihn ja komplett zurück geschnitten haben. Ich würde mit dem Vermieter sprechen, und auch gleich fragen, ob er eine Wachstumssperre bezahlt. Eventuell wußte er auch nichts von dem Bambus, und hält sich erst mal an den Vormieter.

lol. also wenn ich ein haus mit garten miete dann seh ich mir auch den garten an. wenn dir der bambus aber nicht gefällt kannste ihn ja ausroden.