Schönheitsmangel an der Wohnzimmertür: Muss der Vermieter ausbessern?

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normalerweise wird ein "uebergabeprotokoll" angefertigt. und wenn drinsteht, dass der vermieter die tueren noch instand setzt, koennt ihr ihn in die pflicht nehmen. ansonsten duerft ihr selbst zu spachtel und pinsel greifen

Das kommt darauf an wie der Vermieter die Mängel bewertet. Ich hatte z.B. bei Übernahme meiner Mietwohnung ein paar Löcher in den Kacheln im Badezimmer moniert. Die hat der Vermieter ohne weiteres austauschen lassen. Kleinere Schönheitsmängel muss der Mieter jedoch selbst reparieren. Tapezieren oder streichen z.B. Ich würde den Vermieter mal einladen und ihn Fragen ob er da was machen kann. Ansonsten jemanden vom Mieterbund oder einen Gutachter fragen wie es rechtlich ausschaut. Aber das wäre meiner Ansicht nach erst der zweite Schritt..

bwhoch2  31.01.2014, 10:22

Gutachter? Die Mieter haben die Türen so übernommen, wie sie waren. Dem einen gefällts, dem anderen nicht. Da sie ihre Funktion aber voll erfüllen, ist das kein Mangel und muss deshalb auch nicht vom Vermieter behoben werden.

Die Türe ist fest im Haus eingebaut, somit Eigentum des Vermieters, also ist der Vermieter zuständig dafür

bwhoch2  31.01.2014, 10:27

Der Vermieter ist nur dafür verantwortlich, dass die Tür funktionsfähig ist. Und das ist sie wohl auch mit Lackmängel.

Wäre ich Mieter und hätte kleine Kinder, wäre mir dieser Zustand der Türen viel angenehmer, als wenn die Türen vom Vermieter noch eben vor Einzug frisch lackiert worden wären.

In den meisten Mietverträgen sind Schönheitsreparaturen bis ca. 150 euro (variiert) im Jahr auf den Mieter umgelegt. Mängel müssen bei der Wohnungsübergabe im Protokoll festgehalten werden. Habt Ihr da nichts gesagt bei der Übergabe ?

albatros  30.01.2014, 10:57

Da verdrehst du ganz gewaltig die Rechtslage. Was du hier beschreibst sind die sog. Kleinreparaturen. Das hat aber mit den Schönheitsrep. absolut nicht zu tun.

Zeigt das als Mangel an (schriftlich per Einwurfeinschreiben) und setzt eine Frist von einem Monat zur Beseitigung. Bitte Beweissicherung durch Zeugen und Fotos. Gerät der Vermieter in Verzug, so darfst du selber einen Handwerker beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Keineswegs gilt hier der Grundsatz wie gesehen so "gekauft".

bwhoch2  31.01.2014, 10:31

Noch so eine "daneben"-Antwort.

Der eine Mieter will die Türen in dem Zustand, weil er dann weniger aufpassen muss und damit weniger Sorgen hat und der andere möchte es perfekt.

Der es perfekt möchte, soll das bitte vor Unterzeichnung des Mietvertrags sagen und dann ggf. mit dem Vermieter die Renovierung vor Einzug vereinbaren und dann vielleicht auch mehr Miete bezahlen.

Der andere soll, wenn ihm die Türen dann doch nicht gefallen, diese selbst instand setzen lassen. Würde der Fragesteller Deiner Empfehlung folgen, hätte er zwar am Ende perfekt lackierte Türen, aber bliebe auf den Kosten dafür sitzen.

Hier gilt keinesfalls der Grundsatz "wie gesehen so gekauft", denn hier wird nicht gekauft, sondern gemietet und da gilt der Grundsatz, wie gesehen, so gemietet, denn die Funktion ist durch die Lackfehler nicht beeinträchtigt.

albatros  02.02.2014, 15:21
@bwhoch2

**Der eine Mieter will die Türen in dem Zustand, weil er dann weniger aufpassen muss und damit weniger Sorgen hat ** Erstaunliche Argumentation. Im Umkehrschluss sollten also Mieter über Mängel froh sein, da sie dann von ihrer Sorgfaltspflicht entbunden wären.

Es geht hier auch nicht um perfekt lackierte Türen, sondern um offensichtliche Mängel in Folge unqualifizierter Malerarbeit. Auch wäre zu unterstellen, dass der Mieter das vor Einzug nicht erkannt hat.

Auch könnte hier angenommen werden, dass dem Vermieter der Mangel bekannt war und er das dem Mieter bei der Besichtigung verschwieg (das nennt man Täuschung).

Warum auch immer sollte der Mieter mehr Miete zahlen, wenn der Mangel beseitigt würde?