Mietvertrag Haftpflicht Klausel?

12 Antworten

Mein Mieter soll eine Haftpflichtversicherung während des Mietverhältnisses haben.

Da hast du keinen Einfluss drauf und kannst du auch nicht über eine Klausel festlegen.

Was du kannst, ist vor Einzug dir nachweisen lassen, dass eine Privathaftpflicht besteht, aber diese laufen ja nicht bis zum Ende der Welt. Man kann diese kündigen.

Angenommen der Mieter randaliert in der Wohnung und zerstört Sachen.

Wäre dir mit einer Privathaftpflicht des Mieters auch nichts geholfen, denn die leistet nicht bei vorsätzlichen Schäden.

Was du brauchst wäre eine Mietausfallversicherung und Vermieter-Rechtsschutz (beides steuerlich absetzbar).

Anyway es gibt relevantere Themen, die dein Risiko vermindern und das ganze professionalieren.

  1. 3 Monatsmieten Kaution
  2. die letzten 3 Abrechnungen zeigen lassen nebst Arbeitsvertrag, bei Selbständigen den letzten Steuerbescheid und aktuelle BWA, ggf. HR- bzw. GZR-Auszug
  3. Selbstauskunft, nebst Schufa/Creditreform. Bonität nicht optimal, keine Vermietung.
  4. Vorvermieterbescheinigung. Ein Mieter, dessen Vorvermieter ihm nicht bescheinigt, dass er dort immer pünktlich bezahlt und die Wohnung in ordentlichem Zustand gehalten hat, bekommt keine Wohnung. Überprüfen!
  5. Wenn möglich, das Dingen vollverwalten lassen. Vermietung soll Geld bringen OHNE, dass man als Vermieter Arbeit daran hat.
  6. Vermieten nur an Orten mit guter Lage (A- oder B) und nur dort wo es mehr Mietinteressenten als Wohnungen gibt.

Du kannst es zu einem Auswahlkriterium machen, dass Du nur an Leute vermietest, die eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben und Dir die Police vorlegen können.

Wenn diese 1 Tag nach Unterschrift des Mietvertrags gekündigt wird, nützt Dir das überhaupt nichts.

Gehe aber einfach mal davon aus, dass die Vorlage einer Privathaftpflichtversicherung nicht nur ein Schutz ist, sondern durchaus auch als Qualitätskriterium betrachtet werden kann, wie ein regelmäßiges Einkommen und eine gute Schufa.

Mit einer umfassenden Wohngebäudeversicherung ist schon viel getan und wenn man bei der Mieterauswahl genauer hinsieht oder sich vielleicht auch von erfahrenen Leuten (Makler, auch wenn es kostet!) helfen läßt, ist das auch eine Art Versicherung.

Auch bei einer Affekthandlung ist es schwer vorstellbar, dass in einer Wohnung ein Schaden von 100 000 € entsteht, der nicht gedeckt ist. So ein Zestörungswerk würde viel Arbeit bedeuten und dazu sind auch Affekttäter meistens nicht in der Lage.

Feuer? Den Schaden zahlt die Feuerversicherung, wenn man den Brand nicht selbst gelegt hat.

Du kannst dich nicht vollständig absichern, es wird dir immer ein Restrisiko bleiben.

Selbst wenn du wirksam eine Haftpflichtversicherung verlangen könntest angenommen, kannst du nicht überprüfen, ob der Mieter die später wieder kündigt. Er würde sich damit zwar nicht an den Vertrag halten, aber das bringt dir auch kein Geld.

Man kann sorgfältig sein, bei der Beurteilung der Bewerber. Natürlich kann man nicht in den Kopf eines Menschen schauen. Aber du kannst mit demjenigen reden. Bei so manchem hatte ich schon so ein Bauchgefühl, dass mit dem irgend was nicht stimmt, ohne es genauer begründen zu können. Da kann der dann noch so gute Gehalts- und Bonitätnachweise haben, den nehme ich dann trotzdem nicht.

Außerdem frage ich die Schufa des Bewerbers ab für den ich mich entschieden habe und auch das gerichtliche Schulderregister.

Da kann dann ruckzuck ein Schaden in Höhe von 100 000€ entstehen.

So "ruckzuck" entsteht kein 100.000 Euro-Schaden. Selbst bei Mietnomaden ist diese Schadenshöhe eher selten!

thesisman 
Beitragsersteller
 21.05.2018, 10:57

Wenn jemand will, kann er mit einem Vorschlaghammer in 5 Minuten überall Löcher reinhauen.

Dann sind wir schnell bei 100 000€.

Wenn er einen Brand legt, dann bei über 200 000€ usw...

Das geht leider recht schnell.

Mignon5  21.05.2018, 11:01
@thesisman

In den Fällen bezahlt keine Versicherung, da es sich um vorsätzliche Straftaten handelt. Ich frage mich, wie du zu solchen Gedanken kommst? Die meisten Probleme mit Mietern ergeben sich aus unterlassenen Mietzahlungen und nicht aus strafbaren Verwüstungen.

thesisman 
Beitragsersteller
 21.05.2018, 11:04
@Mignon5

Ich gehe immer vom Schlimmsten aus.

Man weiß ja nie, wie ein Mensch im Innern tickt :/

Affekte in Beziehungssachen usw... sowas gibt es leider auf dieser Welt.

Vampire321  21.05.2018, 11:15
@thesisman

Bei einem Brand zahlt deine Gehäuse Brandschutz Versicherung und holt sich das vom Verursacher wieder

und ‚Löcher in der wand‘ kkistennkeibe 100K... nicht in einer Wohnung, wenn wir von einem 200qm efh reden... ok

aber nicht in einer Wohnung (die wahrschrinlich deutlich kleiner ist)

thesisman 
Beitragsersteller
 21.05.2018, 11:51
@Vampire321

Ich weiß ja, was wir für die Wohnung bezahlt haben und kann das gut einschätzen.

Es reicht ja einfach eine Überschwemmung zu verursachen und alles müsste rausgerissen werden.

Mit Absicht kann man sehr viel zerstören.

Vampire321  21.05.2018, 11:55
@thesisman

Ich hab schon mehrere Häuser und Wohnungen saniert und kann es auch einschätzen ;)

und wenn du eine Wohnung mit dem entsprechenden Interieur hättest würdest du dir eine klientel als Mieter suchen, die eher selten zum Abriss neigen

das passiert eher bei sozialen Randgruppen, und da fehlt es dann am materiellen Wert der Immobilie

Mignon5  21.05.2018, 11:56
@thesisman

Natürlich kann man sehr viel zerstören. Das kannst aber auch DU als Vermieter. Eine Überschwemmung kann beispielsweise durch veraltete Rohre verursacht werden. Dann bist DU als Vermieter dafür verantwortlich. DU solltest auf jeden Fall eine Eigentümerhaftpflichtversicherung abschließen, um dich selbst zu schützen!

Bei vielen Schäden ist auf den ersten Blick gar nicht festzustellen, wer der Verursacher ist. Häufig muß ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

Was bringt es dir wenn du auf eine Haftpflichtversicherung bestehst. Er kann sie danach ja auch wieder kündigen.

Angenommen der Mieter randaliert in der Wohnung und zerstört Sachen.

Dann zahlt dies seine Privathaftpflichtversicherung nicht, da dies unter Vorsatz fällt, was laut Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist.

Sinnvoller Weise solltest du dir einen Mieter suchen, wo man solche Ängste nicht haben muss.