Wer kommt für ein Riss im Waschbecken auf? Mieter oder Vermieter?
Wer kommt für den Schaden auf, wenn bei Kündigung eines Mietverhältnisses, festgestellt wird, dass das Badezimmer-Waschbecken ein Riss hat bzw. gerissen ist. Mieter oder Vermieter? Ändert sich der Sachverhalt, wenn festgestellt wird, dass der Riss schon einige Monate/Jahre alt ist?
13 Antworten
Auch wenn der Riss mehrere Jahre ist - er müsste in deinem Übergabeprotokoll bei Einzug vermerkt worden sein, wenn er erst später entstand und es nicht als Altersabnutzung oder Montagefehler behandelt werden kann, musst du dafür zahlen. Oder deine Haftpflicht.
hängt davon ab wer den riss verursacht hat. wenn er im mietprotokoll vom vermieter vermerkt wurde dann muss er den schaden übernehmen. wenn du den selber verursacht hast oder einer deiner familienmitglieder dann hast du vielleicht schlechte karten.
kann man ja mal der Haftpflichtvers. melden. Vielleicht zahlt diese. Kommt wahrscheinlich darauf an, wie das Waschbecken kaputt gegangen ist.
Ist der riss durch herabfallende Gegenstände (Flaschen etc.) oder großem gewicht auf dem Waschbecken entstanden, kommt der Verursacher also der Mieter dafür auf. War der riss schon im Waschbecken sollte das bei der ersten Wohnungsbegehung vermerkt worden sein, dann kommt der Vermieter dafür auf. Ist er durch falsche Montage des Waschbeckens entstanden (Spannungen) ist das mit dem Vermieter abzuklären, in der regel sollte dann derjenige für den Schaden aufkommen der das Waschbecken mntiert hat bzw. montieren ließ.
Vermutlich kommst Du selbst dafür auf, bzw. Deine Haftpflichtversicherung. Denn Schäden, insbesondere Risse entstehen bei unsachmäßige Behandlung (Abstützen auf dem Becken, Fallenlassen von Parfümflaschen o.ä.) und da ist der Mieter in der Haftung.
Ausnahme wäre hier wohl eine Überalterung des Materials, unsachgemäße Montage (also wenn zB. das Becken locker ist und durch den täglichen Gebrauch ständig bewegt wurde) oder wenn Dir der Vermieter das auf Kulanz repariert.
Das hätte er aber dem Vermieter sofort melden müssen: Ausnahme wäre hier wohl eine Überalterung des Materials, unsachgemäße Montage (also wenn zB. das Becken locker ist und durch den täglichen Gebrauch ständig bewegt wurde)
Es kommt darauf an, wieso der Riss dort ist. Ist der Mieter verantwortlich dafuer, dann natuerlich er. Aber dafuer hat man ja eine Versicherung.