Nutzung von WhatsApp und Co. für den Dienstgebrauch?
Die Nutzung von WhatsApp und anderen privaten Messangern, für den Dienstgebrauch, ist laut sämtlicher Behörden untersagt, auch für die Bundeswehr gilt: WhatsApp ist kein Führungsmittel. Auch muss die eigene Telefonnummer nicht beim Arbeitgeber hinterlegt werden.
Gibt es denn aber einen offiziellen Bericht oder ein offizielles Dokument oder genauer einen Paragraphen, der das beschreibt?
Ich bin im Internet nicht fündig geworden.
2 Antworten
Es gibt Vorschriften, die ich natürlich vom meinem Handy und am einem Freitag nach Dienstschluss nicht benennen kann 😉, in denen folgendes sinngemäß steht:
Die Verwendung privater Hardware zu dienstlichen Zwecken ist untersagt.
Da private Software ja nur auf priv. Endgeräten genutzt werden können, schließt die vorgenannte Aussage dementsprechend jegliche Art von Software mit ein. Ausnahmen werden ausdrücklich genehmigt - zB die Verwendung des Telefons - mobil und FN - um jemanden in den Dienst zu rufen usw. oder auch anlassbezogen erteilt - zB die pandemiebedingte Nutzung priv. IT zu kommunikationszwecken. Im Zuge dessen hagelte es aber auch an Erlassen, wonach diese Regelung explizit die Verwendung von WhatsApp ausschloss (!!!).
Grund für die Ablehnung von WhatsApp ist nicht die DSGVO, da Pers.Daten generell nicht per priv. IT kommuniziert werden dürfen, sondern u.a. die Serververortung in den Staaten und die offizielle Auswertung durch das US-Gov.
Jetzt habe ich schon zwei Hausaufgaben von Dir 🤣
Ich muss schauen, wann ich die Zeit finde, das zu suchen. Wenn Du Zeit hast, schau mal in das HBITSichh (die Nomenklatur weiß ich gerade nicht).
Aber das mit der priv. Hardware zu dienstlichen Zwecken steht in jedem IT-Konzept und der dazugehörigen Sicherheitsbelehrung. Diesbetreffend hatte ich mal ein enormes Streitgespräch mit meinem damaligen Dezernatsleiter, der in diese Formulierung reininterpretierte, dass man priv. IT generell im Dienst nicht nutzen dürfe. Die Klarstellung zu meinem Gunsten kam dann vom ITSiBe.
Wenn ich dran denke, suche ich die Vorschrift raus.
Das wäre natürlich super und ich bedanke mich für deine Mühe! Ich würde die Frage nicht stellen, wenn ich kein persönliches Interesse daran hätte.
So, habe kurz Zeit gefunden es zu suchen ;)
Schau bitte in die Zentrale Dienstvorschrift A-960/1 Informationssicherheit.
In der Anlage 11, Kap. 11.2.1, Nr. 3, Satz 1 steht die grundsätzliche Regelung. Ansonsten kannst Du den Abschnitt 101 noch hinzunehmen und sich in den darin beschriebenen Vorschriften/Grundsätzen genauer erkundigen.
Ich habe gerade mal unsere IT dazu befragt.
Die sagt, dass Whatsapp gegen die Grundsätze der DSGVO (Art. 5) insofern verstößt, da Whatsapp Kontakte synchronisiert und somit personenbezogene Daten weiterverarbeitet.
Lösungsansätze hierfür:
Eine Container App wie SecurePIM erlaubt die Nutzung von WhatsApp für private Zwecke auf dem mobilen Endgerät, da sich die dienstlichen Daten in der Container App befinden, auf die keine andere App Zugriff hat. Kontakte, Kalendereinträge, Fotos, E-Mails, Dokumente und Chat-Nachrichten sind in SecurePIM sowohl auf dem Gerät als auch bei der Übertragung verschlüsselt und sicher vor Datenschutzverletzungen. Das integrierte Messenger Modul ermöglicht auch geschäftliches Instant Messaging im Einklang mit der DSGVO.
Quelle: https://www.virtual-solution.com/blog/whatsapp-dsgvo-konform-nutzen/
Das beantwortet leider seine Frage nicht und ist auch nicht auf die Bw anwendbar.
Vielen Dank für deine wie immer sehr hilfreiche Antwort!
Mir geht es ja vor allem um die Anwendung in der Bundeswehr, wobei ich schon gerne die genaue Vorschrift bzw. den Paragraphen wüsste, der die Nutzung privater Hardware ausdrücklich verbietet.