Muss man eine BU Rentennachzahlung bei früherem Hartz 4 Bezug zurückzahlen?

4 Antworten

Wenn dir diese Nachzahlung außerhalb des Leistungsbezuges zufließt ( Zuflussprinzip ), dann kann es im Normalfall zu keiner Verrechnung kommen, es sei denn, dass Jobcenter hat noch im Leistungsbezug einen Erstattungsantrag bei der privaten Rentenversicherung gestellt, wenn dir diese Rente schon im Leistungsbezug zugestanden hätte, dass Jobcenter praktisch nur in Vorleistung gegangen ist.

Hast du also schon ein paar Monate keine Leistungen mehr und hast auch keinen schriftlichen Bescheid über einen Erstattungsantrag vom Jobcenter erhalten, dann solltest du auch deine Nachzahlung erhalten.

Wäre ja bei einem evtl. später gezahlten Guthaben aus einer BK - Abrechnung nichts anderes, wenn dir diese nach dem Leistungsbezug zufließen würde, dann wäre diese auch dir, obwohl das Jobcenter ggf. außer deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt auch deine volle KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete für den Abrechnungszeitraum gezahlt hat.

oder aus nichtgönnerischer Sicht Ihre persönliche Ansicht mitteilen.

Das finde ich sehr interessant formuliert :)

Eine rechtlich sichere Auskunft wirst Du hier nicht bekommen, da letzlich nur persönliche Ansichten und Einschätzungen geschildert werden (dürfen).

Wenn die Person zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Nachzahlung auf dem Girokonto kein ALG 2 mehr bezieht, dürfte es normalerweise zu keiner Anrechnung kommen.

Sofern dass JC keinen Erstattungsantrag (ob dieser statthaft wäre, kann ich nicht sagen) beim privaten Rententräger gestellt hat, dann gäbe es keine Verrechnung.

Wenn das JC allerdings geleistet hat obwohl die private BU hätte leisten müssen, dann wäre eine Verrechnung recht und billig, da die Allgemeinheit in der Zwischenzeit die Kosten getragen hat, die der private Träger zu vermeiden suchte.

I.d.R. werden Sie aber über einen Erstattungsantrag des JC per Durschrift informiert.

Eine Nachzahlung der gesetzlichen Rente bekommst du gar nicht in die Hand, BEVOR die Vorauszahlungen anderer Träger verrechnet wurden.

Bei der Nachzahlung einer PRIVATEN Rentenversicherung gilt das Zufluss-Prinzip