Kindergeldanspruch rückwirkend ungültig?

5 Antworten

Deine Chancen stehen so wie deine Leistungsnachweise. Nur weil die Familienkasse bisher keine gefordert hat heißt das nicht, dass du keine erbringen musst.

Wahrscheinlich ist die Regelzeit in der deine Ausbildung absolviert wird überschritten oder steht kurz vor dem Ende. 4 Jahre ist ja schon eine recht lange Zeit.

Und irgendeinen Leistungsnachweis wird es doch wohl geben. Ich wüsste keine Abschluss den man einfach nach 4 Jahren Anwesenheit bekommt. Und ich wüsste erst Recht keinen, der über 4 Jahre ohne irgend eine Form der Lernfortschrittsprüfung (Zwischenprüfungen, Klausuren, Beurteilunge, etc.) auskommt.

Schreiben zu ignorieren ist der allerschlechteste Weg.

Wenn ihr diese ignoriert habt, braucht ihr euch nicht zu wundern. Sollte das Kindergeld zu Unrecht bezahlt worden sein, müsst ihr das rückwirkend zurückzahlen.

Ob ein Anspruch besteht , das ich zu Recht Kindergeld bekommen habt auch, weiss ich nicht.

Für mich sieht das auch so aus, als hättet ihr da eine Teilnahmebestätigung erhalten und das war es. Kann ja jeder bekommen sowas und dann kann jeder Kindergeld beantragen für seine unter 25-jährigen. Auch nicht okay.

wenn kein Anspruch besteht = kein Studium ... dann stehen die Chancen schlecht ....

https://www.ils.de/studienfoerderung/bildungspraemie-kindergeld/

Kindergeld

Förderung auch für das Abitur

Ein über 18 Jahre altes Kind kann beim Kindergeld noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn es eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert.

Dies betrifft Teilnehmer/innen am Fernlehrgang Abitur sowie an allen ILS-Fernlehrgängen, die mit einem Abschlusszertifikat enden, das in der Berufswelt als Befähigungsnachweis genutzt werden kann. Voraussetzung: Das Kind muss sich ernsthaft und nachhaltig auf das Ausbildungsziel vorbereiten.

Ich kenne mich rechtlich nicht aus, aus eigener Sicht würde ich aber denken, es sei so nicht zulässig.

Wenn du in deiner ersten Ausbildung bist, haben deine Eltern das Anrecht auf Kindergeld, auch wenn du volljährig bist. Ihr habt die Bescheinigung eingereicht und nachgewiesen, dass du in der Ausbildung bist.

Bei Leistungsnachweisen wollen die dann prüfen, ob du dir auch genug Mühe gibst, oder ob es verschwendetes Geld ist, wenn du nicht die Anforderungen der Ausbildung erfüllst. Wenn kein Nachweis kommt, gibt's kein Geld mehr.

Aber dass die das rechtmäßig gezahlte deshalb zurückgeben musst, wäre mir neu.

Wie gesagt, ich habe keine Ahnung wie es rechtlich aussieht. Das hier ist nur, wie ich es als Laie sehe.

frodobeutlin100  14.07.2020, 13:03

wenn es nur ein "pro forma" Studium ist - also es inkeinster Weise voran geht - ist eine Rückfoderung möglich

andere beenden im Übrigen in 4 1/2 Jahren ein komplettes Studium (= 9 Semester)

Kindergeld ist Steuerrecht und damit unabhängig vom Sozialrecht zu sehen. Ich meine es kann hier ggf. zu einem Prozess vor dem Finanzgericht kommen. Du kannst dem Bescheid innerhalb einer ein monatigen Frist widersprechen. Wenn es sich um eine große Summe handelt würde ich gleich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit stellen, denn sonst musst du innerhalb der Frist zurückzahlen ob du willst oder nicht. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sollte dem Widerspruch nicht standgegeben werden, bleibt dir bei einem zweiten Ablehnungsbescheid nur noch die Klage vor dem Finanzgericht. Es empfiehlt sich bei dieser Thematik einen Anwalt für Steuerrecht zu nehmen ( da Teil des Steuerrechts).

Hinweis :Es handelt sich um keine Rechtsberatung:ich kenne den genauen Sachverhalt nicht. Ich habe hier nur den groben Weg bis zur Klage skizziert

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung