Krankheitstage vom Vorjahr?
Hallo
darf der Arbeitgeber bei einem Krankengespräch, die Krankheitstage vom Vorjahr für das aktuelle Jahr "dazurechnen"?
3 Antworten
https://www.betriebsrat.com/musterbetriebsvereinbarung/147/64626/krankengespraeche
Vor den Gesprächen ist den betroffenen Beschäftigten ein Schreiben zuzusenden mit der Bitte, Auskunft über den Grund der Fehlzeiten zu geben. Gefragt werden darf nur nach Ursachen, die dem betrieblichen, nicht aber dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Unzulässig sind auch Fragen nach dem Krankheitsbild, insbesondere nach typischen Krankheiten in der Familie oder in der Verwandtschaft und nach den Ergebnissen genetischer Tests.
Falls es keine Betriebsvereinbarung gibt: er kann die Krankentage der letzten 12 Monate zusammenzählen.
Krankentage und Entgeltfortzahlung sind nicht an das Kalenderjahr gebunden.
auch wenn die Tage schon für 2017 dazugezählt wurden ? Also sprich diese Tage erneut dazu zählen ?