Darf mein alter Arbeitgeber meinen neuen Arbeitgeber Informationen über mich preisgeben?
Ixh hatte viel Stress mit meinem alten Abeeitgeber und wollte die sogar anklagen. Nun weiss man alter Arbeitgeber in welchem Betrieb ich demnächst anfangen möchte zu arbeote - kennt sogar die Firma. Darf ein Arbeitgeber daher meinen neuen arbeitgeber über mich informieren und mich schlecht macfrn?
4 Antworten
Du bekommst doch auch ein Abschlusszeugnis vom alten AG. das wird nicht berauschend ausfallen. Du hast zwar ein Mitspracherecht, aber die Formulierungen werden schon zweideutig sein. Wenn du das beim Neuen AG vorlegst kann er sich beim alten erkundigen. Oftmals kennen sich die Personalchefs sogar persönlich und da sollte es doch kein Problem sein , Infos einzuholen.
die werden dich nicht schlecht machen oder schlechter wie du bist, aber ihre Meinung äußern. Wie der neue AG diese Meinung dann interpretiert, ist seine Sache.
Grundsätzlich: NEIN.
Falls Dein neuer Arbeitgeber aber z.B. tel. bei deinem ALTEN nachfragt, darf er dich ebenfalls nicht schlecht machen, Deine Leistung, Dein Verhalten negativ darstellen. Da gelten die gleichen Regeln wie bei einem Arbeitszeugnis, welches Deine berufliche Zukunft nicht verbauen darf.
Aber, wenn konkrete Fragen an/von Deinem alten Arbeitgeber z.B. nicht beantwortet werden, ist das auch eine Antwort, selbst dann wenn sie wörtlich nicht gegeben wird.
Da ist es wie mit Allem. Es darf nicht gestohlen werden, dennoch wird es. Du darfst keine Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, dennoch machst Du es. Es darf nicht betrogen werden, dennoch wird es. usw.
Nicht alles was nicht sein darf, geschieht auch nicht.
Da trifft Wunsch auf Realität.
Deine Aussage ist zwar rechtlich richtig, auch telefonisch nicht erlaubt. Doch da wird schon Klartext geredet und der Arbeitnehmer kann es nicht beweisen.
Witzig. Wer will das wie nachprüfen? Sowas ist gang und gäbe.
Wo hast Du ein Bestreiten gelesen. Die Frage war doch nach dem "Darf ..." und nicht "wird es trotzdem gemacht".
Und nun nenne mal die Begründung nach der dies gemacht werden darf ! ... und das bitte ernsthaft, nicht mit witzigen Bemerkungen, Schnuckiputzy.
Die Frage nach dem "darf" stellt sich hier in unserem Fall gar nicht erst, weil es -- wie längst erwähnt -- gang und gäbe ist und nicht nachgewiesen werden kann.
Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Doch, die Frage war nach dem "DARF". Und das ist nachzulesen.
Darauf die Antwort. .. und die enthielt auch, dass es trotzdem geschieht. Warum also dieser Aufstand ? War das nicht schon aus der Antwort zu entnehmen, Schnuckiputzy ?
Dennoch bleibt es dabei: NEIN es darf nicht, dass das schwer zu kontrollieren/nachzuweisen es gang und gäbe ist, bedeutet nicht dass es sein darf.
Nein! Betriebsgeheimnis, Schweigepflicht, Datenschutz.
Halte Dich gegenüber Kollegen ABSOLUT bedeckt.
Dass Dein alter Arbeitgeber deinen Neuen „warnen“ sollte, halte ich für unwahrscheinlich.
Ich halte es für SEHR wahrscheinlich.
Ich bin selber Unternehmer und bin schon von anderen über meine Mitarbeiter befragt worden und umgekehrt. Gerade bei verantwortungsvollen Berufen fragt man da gerne nach, bevor man sich ein faules Ei ins Nest setzt.
Na ja gut... ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Da ist es wohl anders.
was hinter verschlossenen Türe passiert, wirst du kaum verhindern können - das heißt wenn die Chefs miteinander reden, ist das so ...
auch darf die neue Firma beim alten Arbeitgeber rückfragen - insbesondere, wenn das Arbeitszeugnis dazu Anlaß gibt
Genauso ist es.
Du bist dir also zienlich sicher, das man das nicht machen darf? Bin echt in rage und total neben der Spur jetzt... und meinem alten Arbeitgeber traue ixh echt so einuges zu