Stufenzuordnung im öffentlichen Dienst bei Arbeitgeberwechsel?
Hallo,
ich werde zum 01.09. den Arbeitgeber wechseln. Beide Arbeitgeber befinden sich im Bereich des TVÖD (VKA). Aktuell habe ich die Entgeltgruppe 8 Stufe 4. Bei meinem neuen Arbeitgeber erhalte ich die Engeltgruppe 9a. Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass ich dann ebenfalls wieder die Stufe 4 erhalte. Bei dem bisherigen Schriftverkehr wurde mir gesagt ich sollte zunächst von EG 9a Stufe 1 ausgehen. Eine Anrechnung der Stufenlaufzeit müsste dann noch geprüft werden.
Nun befinde ich mich aktuell im Bereich des Bauamt. Beim neuen Arbeitgeber im Bereich des Jugendamt.
Nach meinen Recherchen bekommt man bei mindestens 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung mindestens die Stufe 3 zugeteilt.
Kann mir jemand weiter helfen?
Liebe Grüße
1 Antwort
Nun ja Bauamt und Jugendamt sind nun nicht unbedingt vergleichbare Tätigkeitsfelder.
https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1445
2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
Kommt also drauf an, was gesucht war und was du hiervon mitbringst. Die 9er Stelle bringt ja andere Tätigkeiten mit wie die 8er.
Wenn du beim Bauamt im technischen Teil warst und kommst jetzt in der Verwaltungsbereich, ich schätze max. Stufe 2.