Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass man SVV-Narben versteckt?

8 Antworten

Hi,

Darf ein Arbeitgeber rein rechtlich verlangen, dass man SVV-Narben versteckt?

Der Arbeitgeber kann und darf eine Kleiderordnung vorgeben - im weitesten Sinne umfasst das auch durchaus das Aussehen an sich. Die Polizei handhabt es auch mit einem Verbot sichtbarer Tattoos.

Das wäre doch sonst Diskriminierung wegen Krankheit?

"Diskriminierung" wird wieder mal benutzt, scheinbar ohne zu verstehen, was es bedeutet - nämlich eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Personen oder Gruppen. Das Vorschreiben einer Kleiderordnung oder eines angemessenen Aussehens hat damit nichts zu tun.

LG

Wenn du diese offen zeigst, wirst du über ein Vorstellungsgespräch nicht hinaus kommen. Auch während der Probezeit kann es dazu führen, dass du ohne Angabe von Gründen gekündigt wirst.(Es wird sicher niemand mit DIESER Begründung kündigen.)

Immerhin signalisiert das einem Arbeitgeber, dass du zumindest psychisch wenig belastbar sein könntest.

Wenn du Kundenkontakt hast, dann kann er das. Es zeugt ja nicht gerade von psychischer Stabilität des Mitarbeiters. Auch diesbezügliche Rückfragen von Kunden möchte man sich ersparen. Wenn man einen bestimmten Job möchte, so sollte man sich etwas anpassen (z.B. langärmel. Hemd bei Volltätowierung im Hotelgewerbe).

Wenn die Narben Kunden abschrecken könnten, kann der Arbeitgeber erwarten, dass du sie verdeckst. Sonst muss er dich irgendwo einsetzen, wo du keinen Kundenkontakt hast. Ist eine solche Stelle nicht vorhanden, kannst du dir überlegen, ob du nicht doch lieber lange Ärmel trägst. Sonst: Abmahnung.

Da der Arbeitgeber eine Kleiderordnung vorgeben kann, ja.